12.09.2012 · Nachricht · Forderungsrecht
Bestimmungen in Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kapitallebensversicherung und die aufgeschobene Rentenversicherung, die vorsehen, dass die Abschlusskosten im Wege des so genannten Zillmerverfahrens mit den ersten Beiträgen des Versicherungsnehmers verrechnet werden, stellen eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers dar und sind daher gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 2 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam. Entsprechendes gilt für eine inhaltlich vergleichbare Regelung in der fondsgebundenen ...
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10.09.2012 · Fachbeitrag ·
Fehlervermeidung
1. Bestreitet der Kunde den Zugang einer Sperrandrohung gemäß § 19 Abs. 2 S. 1 GasGVV sowie einer Sperrankündigung gemäß § 19 Abs. 3 GasGVV, ist der Versorger für den Zugang beweisbelastet. Zugunsten des ...
10.09.2012 · Fachbeitrag ·
Der praktische Fall
Häufig drohen Gläubiger dem Schuldner damit, den Sachverhalt der nicht ausgeglichenen Forderung der SCHUFA zu übermitteln. Einem Leser, der dies ebenso gehandhabt hat, ist der Schuldner nun entgegengetreten und ...
10.09.2012 · Fachbeitrag ·
Telekommunikationsgeheimnis
§ 97 TKG gilt auch für Anbieter von telekommunikationsgestützten Diensten und Premium-Diensten gemäß § 3 Nr. 17a, 25 TKG (BGH 14.6.12, III ZR 227/11, Abruf-Nr. 122089 ).
10.09.2012 · Fachbeitrag ·
Verkehrsunfall
Der durch einen Verkehrsunfall Geschädigte kann vom Ersatzpflichtigen die Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten für die Geltendmachung der Unfallschäden gegenüber seinem Kaskoversicherer verlangen, wenn ...
10.09.2012 · Fachbeitrag ·
Widerrufsbelehrung
Auch wenn eine Widerrufsbelehrung den Anforderungen des in § 355 Abs. 2 S. 1 BGB a.F. geregelten Deutlichkeitsgebots widerspricht, kann sich der Unternehmer darauf berufen, dass seine Wiederrufsbelehrung dem Muster der ...
10.09.2012 · Fachbeitrag ·
Mietbürgschaft
Dem Mieter steht nach Wegfall des Sicherungszwecks nach Beendigung des Mietverhältnisses ein Anspruch gegen den Vermieter auf Herausgabe der Kautionsbürgschaft grundsätzlich nur an den Bürgen zu. Dies gilt nicht für den Fall, dass sich aus den vertraglichen Beziehungen unter Einbeziehung der Interessenlage der Beteiligten etwas anderes ergibt.