Eine 2022 nach § 52d S. 2 FGO (noch) nicht nutzungspflichtige Prozessbevollmächtigte in Gestalt einer Steuerberatungsgesellschaft mbH wird nicht dadurch (i. S. des § 52d S. 1 FGO) nutzungspflichtig, dass ein nach § 52d S. 1 FGO nutzungspflichtiger gesetzlicher Vertreter (§ 35 Abs. 1 S. 1 GmbHG, § 55d Abs. 2 StBerG) gegenüber dem Gericht auftritt. Der Umstand, dass der handelnde Rechtsanwalt außerhalb seiner Tätigkeit als Organ der Steuerberatungsgesellschaft mbH über eine Zulassung zur Anwaltschaft ...
Die noch ausstehenden rd. 400.000 Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) können noch bis zum 30.9.24 eingereicht werden. Eine nochmalige Verlängerung soll es ...
Auch wenn der zivilrechtliche Auskunftsanspruch des ehemaligen Mandanten verjährt ist, so kann er noch einen Anspruch auf die Kopie der Akte nach der DSGVO haben. Dies entschied das LG Bonn (19.12.23, 5 S 34/23) im ...
Für die elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Finanzbehörden sind zwingend die amtlich bestimmten Formulare zu verwenden. Das im Schreiben des BMF (1.8.16, IV A 3 - S 0202/15/10001, BStBl I 16, 662, Anlage 3) enthaltene „Beiblatt zur Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen“ ist nicht Bestandteil des amtlich bestimmten Formulars. Seine Verwendung ist nicht Voraussetzung für die elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Finanzbehörden für die Grunderwerbsteuer (BFH 8.11.23, II ...
Der Steuerberater kann die Vergütung nur aufgrund einer dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern. Die Berechnung ist vom Steuerberater zu unterzeichnen oder vorbehaltlich der Zustimmung des Auftraggebers in ...
Für die Abgrenzung einer versicherten Aufsichtstreuhand von einer nicht versicherten geschäftsführenden Treuhand im Rahmen der Tätigkeit eines Steuerberaters als Treuhandkommanditist einer Fondsgesellschaft kommt es ...
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