Der DStV sieht Einzelkanzleien durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) benachteiligt. Das MoPeG ermöglicht Freiberuflersozietäten den Weg in die Personenhandelsgesellschaft. Auf diese Weise profitieren Sozietäten von Umwandlungsmöglichkeiten, die Einzelkanzleien nicht zur Verfügung stehen. Der DStV hat daher gegenüber dem BMJ angeregt, § 152 UmwG anzupassen und ihn auch für natürliche Personen zu öffnen, deren Eintragung in das Handelsregister nicht in Betracht kommt.
Die durch den Steuerpflichtigen unterlassene Überprüfung einer im authentifizierten Verfahren an die Finanzbehörde übermittelten Steuererklärung kann ein grobes Verschulden i. S. d. § 173 Abs. 1 Nr.
Die besondere Formvorschrift des § 32d StPO (Pflicht zur elektronischen Übermittlung) gilt für Verteidiger und Rechtsanwälte; Hochschulprofessoren, die als Verteidiger auftreten, unterfallen daher ebenfalls der Norm.
Nach § 34 Abs. 2 S. 4 StBerG i. V. m. § 11 Abs. 3 BOStB kann die für die berufliche Niederlassung zuständige Steuerberaterkammer auf Antrag eines Steuerberaters eine Ausnahme von dem Erfordernis, jeweils einen anderen Steuerberater als Leiter einer weiteren Beratungsstelle einzusetzen, insbesondere zulassen, wenn dies aufgrund der persönlichen Anwesenheit des Praxisinhabers sowohl in seiner beruflichen Niederlassung als auch in der weiteren Beratungsstelle, des tatsächlichen Geschäftsumfangs, der Art und ...
Die ERVV soll einheitliche Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation mit den Gerichten der Länder und des Bundes schaffen. Sie trat bereits am 1.1.18 in Kraft und wirkt sich mit der verpflichtenden Nutzung ...
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von KP Kanzleiführung professionell halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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Das Thema Kündigung ist nicht positiv besetzt – und schon gar nicht in unserer unter der angespannten Personalsituation leidenden Branche. Die meisten Inhaber fürchten eine Kündigung derzeit mehr als je zuvor. Aber das müssen Sie nicht zwingend und ich zeige Ihnen auch warum. Ich erkläre Ihnen ferner, warum manche Kündigung – allen Umständen zum Trotz – die Situation für Sie und die Mitarbeitenden spürbar verbessern kann.