Bei vorzeitiger Beendigung des Steuerberatervertrags ist ein vereinbartes Pauschalhonorar auf den Teil herabzusetzen, welcher der bisherigen Tätigkeit des Steuerberaters entspricht (BGH 22.05.14, IX ZR 147/12, Urteil unter www.dejure.org ).
Führen Sie Mandantenveranstaltungen durch oder spielen Sie mit dem Gedanken? Und haben Sie neue Angebote oder Zusatzleistungen im Portfolio, auf die Sie Ihre Mandanten gezielt aufmerksam machen wollen? Dann verbinden ...
Mit Beschluss vom 20.5.14 (BFH, II R 44/12) hat der II. Senat des Bundesfinanzhofs ein Vorabentscheidungsersuchen mit mehreren Fragen zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen durch eine im EU-Ausland ...
Auch wenn der Steuerberater nur ein rein steuerrechtliches Mandat betreut, er aber dabei die Frage einer etwaigen Insolvenzreife der von ihm beratenen Gesellschaft konkret erörtert, treffen ihn spezielle Hinweispflichten. Insbesondere muss er den Mandanten darauf aufmerksam machen, dass eine verbindliche Klärung nur erreicht werden kann, wenn ihm oder einem fachlich geeigneten Dritten ein entsprechender Prüfauftrag erteilt wird. Dies gilt selbst dann, wenn er die Frage nach dem Insolvenzgrund selbst nicht ...
Verstößt eine Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten gegen zwingende Zustellungsvorschriften, ist das zuzustellende Dokument in dem Zeitpunkt dem Empfänger tatsächlich zugegangen, in dem er das ...
Durch die Vollverzinsung nach § 233a AO sollen Liquiditätsvorteile ausgeglichen werden, die dem Steuerpflichtigen oder dem Fiskus aus dem verspäteten Erlass eines Steuerbescheides ergangen sind. Es kommt dabei nicht ...
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
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Bei vorzeitiger Beendigung des Steuerberatervertrags ist ein vereinbartes Pauschalhonorar auf den Teil herabzusetzen, welcher der bisherigen Tätigkeit des Steuerberaters entspricht, so der BGH in einer aktuellen Entscheidung.