05.12.2012 · Nachricht · § 175 AO
Ein Antrag auf Realsplittung nach bestandskräftigem Einkommensteuerbescheid stellt bei zuvor vorliegender Zustimmung des Ehegatten kein rückwirkendes Ereignis nach § 175 AO dar. In der Literatur wird teilweise die Auffassung vertreten, der Antrag sei ein rückwirkendes Ereignis. Dagegen existiert der Einwand, dass die entscheidende nachträgliche Umgestaltung des Sachverhalts nicht der Antrag, sondern die Zustimmung des unterhaltsberechtigten Ehegatten ist, die erst nachträglich erteilt wird. Dieser Auffassung ...
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16.11.2012 · Fachbeitrag ·
Web-Monitoring
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater üben auf Vertrauen basierende Berufe aus, die in der Öffentlichkeit ein hohes Ansehen genießen. Sich in diesem Licht zu sonnen, wirkt auf viele verführerisch. Die Erwähnung ...
16.11.2012 · Fachbeitrag ·
Kosten im finanzgerichtlichen Verfahren
In finanzgerichtlichen Verfahren wird die Verfahrensgebühr nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 GKG mit der Einreichung der Klageschrift fällig. Über § 63 Abs. 1 S. 3 und 4 GKG sind die Gebühren in diesen Verfahren vorläufig ...
16.11.2012 · Fachbeitrag ·
Aufbewahrung steuerrechtlich relevanter Daten
Beim „Cloud Computing“ werden Dokumente nicht mehr in lokalen, sondern in weltweit vernetzten Rechenzentren gespeichert und genutzt. Nutzer und Anbieter der „Cloud“-Dienste sorgen sich zu Recht, inwieweit dabei das deutsche Datenschutzrecht gewahrt werden kann. Neben etwaigen Problemen, die das „Cloud Computing“ in Bezug auf das Bundesdatenschutzgesetz bereithält, wird häufig übersehen, dass „Cloud Computing“ auch rechtskonform i.S. der AO betrieben werden muss.
16.11.2012 · Fachbeitrag ·
Stellungnahme
Inzwischen werden fast alle Steuererklärungen und Steueranmeldungen in elektronischer Form an die Finanzverwaltung übertragen. Wenn eine Steuererklärung von einem Steuerberater für seinen Mandanten in elektronischer ...
16.11.2012 · Fachbeitrag ·
Keine besondere Befähigung durch „andere“ Ausbildung
Ein gelernter Bankkaufmann kann die für die Tätigkeit als Vorstand einer StB-Gesellschaft beantragte Ausnahmegenehmigung nicht beanspruchen, auch wenn er durch seine Ausbildung und die anschließende Tätigkeit in dem ...
16.11.2012 · Fachbeitrag ·
Immer den Papier-Bescheid prüfen
Fehler in der Steuerberater-Software sind kein Grund, einen rechtskräftigen Steuerbescheid aufzuheben und zu ändern. Wer nur die eingegebenen Daten und nicht den späteren Steuerbescheid prüft, handelt grob fahrlässig (FG Münster 5.9.12, 12 K 1948/11 E, Abruf-Nr. 123360 ).