Die Haltung von mehr als einem Hund in einer Mietwohnung entspricht in der Regel nicht mehr dem normalen Mietgebrauch. Das Ausschütteln von Decken ist zu unterlassen, wenn sich unterhalb des Fensters Personen aufhalten (AG München 12.5.14, 424 C 28654/13).
Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Auslegung einer Klausel beschäftigt, die dem Mieter einen Zahlungsanspruch für selbst ausgeführte Schönheitsreparaturen gewährt (BGH 3.12.
1. Ist eine Schönheitsreparaturklausel bei Überlassung einer unrenovierten oder renovierungsbedürftigen Wohnung unwirksam? 2. Sind Kostenquotenklauseln generell unwirksam? (BGH 26.8.14, VIII ZR 352/12 Abruf-Nr. 151723 ).
Die gesetzliche Neuregelung in § 67c GenG rechtfertigt es nicht, auf eine vor ihrem Inkrafttreten vom Insolvenzverwalter ausgesprochene Kündigung der Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft ...
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§§ 794 Abs. 1 Nr. 5 und 721 Abs. 1 ZPO sind bei Mischmietverhältnissen über Wohn- und Geschäftsräume auch anzuwenden, wenn und soweit das Mietobjekt vertragsgemäß nur teilweise bzw. untergeordnet zu Wohnzwecken genutzt wird (OLG Oldenburg 22.7.14, 12 U 46/14, Abruf-Nr. 143305 ).