Wird ein Mietvertrag, der im Kopf zwei Personen als Mieter ausweist, nur von einer Person unterzeichnet, kann ein Handeln als Vertreter nur angenommen werden, wenn sich die Vertretungsabsicht aus der Urkunde selbst ergibt oder eine typische Vertretungssituation vorliegt (etwa Verhinderung an der Unterschrift aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen).
Ein Vermieter kann allein aufgrund befürchteter Beschwerden anderer Mieter nicht verlangen, dass ein Mieter ein an der Wohnungseingangstür angebrachtes Willkommensschild entfernt. Das Interesse des Mieters an der ...
Wird jemand zu Unrecht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen (hier: Identitätsdiebstahl), kann er mit der Beschwerde nach §§ 71, 73 GBO beantragen, dass die vor ihm eingetragenen Person berichtigt oder gelöscht ...
Nebenabreden unterliegen der Schriftform nach § 578 Abs. 1 und 2, § 550 BGB, wenn sie den Inhalt des Mietverhältnisses gestalten und nach dem Parteiwillen wesentliche Bedeutung haben. Allerdings greift der Formzwang nur ein, wenn sie sich auf den potenziellen Erwerber auswirken und nicht binnen Jahresfrist durch Erfüllung oder auf andere Weise bedeutungslos geworden sind. Der BGH entscheidet, dass hiernach auch Vereinbarungen der Parteien über Um- und Ausbauarbeiten am Mietobjekt formbedürftig sein können ...
Das OLG Düsseldorf (9.7.15, I–10 U 126/14, Abruf-Nr. 146197 ) hat über wichtige Grundfragen der Betriebskostenabrechnung im gewerblichen Mietverhältnis entschieden. Hier die Fortsetzung mit weiteren Beispielen.
Die nach § 578 Abs. 1 und 2, § 550 BGB notwendige Schriftform ist nur gewahrt, wenn sich die für den Abschluss des Ausgangs- oder Änderungsvertrags notwendige Einigung über alle wesentlichen Vertragsbedingungen aus ...
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Bisher galt für eine Mieterhöhung nach § 558 BGB die vereinbarte Wohnfläche, wenn die tatsächliche Wohnfläche zum Nachteil des Mieters um nicht mehr als 10 Prozent davon abwich. Der BGH gibt diese Auffassung nun teilweise auf. Künftig ist einer Mieterhöhung die tatsächliche Wohnfläche zugrunde zu legen. Darauf, ob im Mietvertrag eine abweichende Wohnfläche angegeben und wie hoch die Abweichung von der tatsächlichen Wohnfläche ist, kommt es nicht mehr an. Die Kappungsgrenze ist weiterhin nach der zum ...