Mieter können aufgrund vertraglicher Vereinbarung oder mit Rücksicht auf Treu und Glauben ausnahmsweise berechtigt sein, einen Nachmieter zu stellen, um vorzeitig aus einem längerfristigen Mietverhältnis entlassen zu werden. In der Praxis begnügen sich viele damit, dem Vermieter die Kontaktdaten des Mietinteressenten mitzuteilen. Sie meinen, es sei dann seine Aufgabe, sich mit dem potenziellen Nachmieter in Verbindung zu setzen. Ein gefährlicher Irrglaube wie die aktuelle Entscheidung des BGH belegt.
Hat der Vermieter modernisiert, kann er entweder die Miete wegen der Modernisierungsmaßnahme nach § 559 BGB oder bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB erhöhen. Macht er beides, führt dies zu einer ...
Darf nach der im Grundbuch eingetragenen Teilungserklärung ein Wohnungseigentümer und Teilerbbauberechtigter sein Wohnungs- und Teileigentum nur mit Zustimmung der Mehrheit der übrigen Wohnungs- und Teilerbbauberechtigten verkaufen, ist dies dahin auszulegen, dass die Zustimmung der Wohnungseigentümer durch Beschluss erklärt werden muss (OLG Hamm 16.7.15, 15 W 294/15, Abruf-Nr. 185811 ).
Eine ungedämmte Rohrleitung i.S. von § 7 Abs. 1 S. 3 HeizkVO liegt entgegen dem Wortlaut auch vor, wenn sie nicht offen liegt, sondern im Mauerwerk verlegt ist (AG Augsburg 28.10.15, 73 C 936/13, Abruf-Nr. 145993 ).
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Die Entscheidung behandelt drei Problemkreise: (1) Sie klärt den Begriff der Verlängerungsoption. (2) Sie entscheidet, dass der Mieter sein Minderungsrecht nicht verliert, wenn er die Option in Kenntnis von Mängeln vorbehaltlos ausgeübt hat. (3) Sie behandelt die Frage, ob die schriftliche Mängelrüge auch ohne die vertraglich vorgesehene Form „Einschreiben-Rückschein“ wirksam ist.