05.01.2016 · Fachbeitrag ·
Eigenbedarf
Ob der Eigenbedarfswunsch des Vermieters auf vernünftigen, nachvollziehbaren Gründen beruht, muss das Gericht aufgrund einer umfassenden Prüfung der Begründetheit der Räumungsklage entscheiden. Innere Tatsachen können hierbei in der Weise ermittelt werden, dass Umstände festgestellt werden, die nach der Lebenserfahrung darauf schließen lassen, dass diese Tatsachen vorliegen. Gebotenes Mittel hierzu ist, den Vermieter anzuhören. Der BGH zeigt die Konsequenzen für die Eigenbedarfsklage auf, wenn der ...
05.01.2016 · Fachbeitrag ·
Zwangsverwaltung
Ist das Grundstück vor der Beschlagnahme einem Mieter oder Pächter überlassen, ist der Mietvertrag auch gegenüber dem Zwangsverwalter wirksam. Dieser kann den Grundbesitz nur ordnungsgemäß verwalten, wenn er ...
04.01.2016 · Fachbeitrag ·
Adventsschmuck
Das Anbringen einer Lichterkette im Balkonbereich ist grundsätzlich von dem vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache umfasst. Das Gericht hat nicht darüber zu befinden, ob die Verwendung der Lichterkette ästhetischen ...
04.01.2016 · Nachricht · Sonderkündigungsrecht
Der Vermieter kann ohne ein berechtigtes Interesse zu haben ein Mietverhältnis gemäß § 573a BGB ordentlich kündigen, wenn er und der Mieter im selben Gebäude wohnen und dieses nicht mehr als zwei Wohnungen hat. Dieses vereinfachte Kündigungsrecht steht ihm aber nicht zu, wenn es sich um Doppelhaushälften handelt. Denn: Hierbei handelt es sich um selbstständige Gebäude und nicht um Wohnungen (LG Köln 23.4.15, 1 S 231/14).
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04.01.2016 · Fachbeitrag ·
Heizkostenverteiler
Grundsätzlich darf der Vermieter den Abrechnungsmaßstab zur Verteilung der Heizkosten gemäß § 315 BGB nach billigem Ermessen bestimmen, wenn mindestens 50 Prozent, höchstens jedoch 70 Prozent der Gesamtkosten ...
04.01.2016 · Fachbeitrag ·
Beendigung des Mietverhältnisses
Ist das Mietverhältnis beendet und weigert sich der Mieter auszuziehen, muss er dem Vermieter Nutzungsentschädigung zahlen. Tritt dann ein Mangel an der Mietsache auf, muss der Vermieter ihn nicht beseitigen.
04.01.2016 · Fachbeitrag ·
Aktuelle Gesetzgebung
Am 25.11.15 ist das Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner verkündet worden (BGBl I S. 2010). Es sieht gleichstellende Regelungen für Ehe und Lebenspartnerschaft in einer Vielzahl von Vorschriften des Zivil- und Verfahrensrechts sowie des sonstigen öffentlichen Rechts vor. Die gesetzlichen Änderungen betreffen auch das in § 563 BGB geregelte Eintrittsrecht bei Tod des Mieters.