Die Vorsteuer aus Bewirtungsaufwendungen ist auch dann abzugsfähig, wenn die Aufwendungen nicht auf einem getrennten Konto verbucht wurden. Wörtlich dazu der Bundesfinanzhof: "Die Einschränkung des Vorsteuerabzugs wegen nicht eingehaltener Formvorschriften für den Nachweis für Betriebsausgaben ist jedoch nicht gerechtfertigt." Das sei mit dem Europarecht nicht vereinbar. (Urteil vom 12.8.2004, Az: V R 49/02; Abruf-Nr. 042673)
Wie in jedem Jahr werden zum 1. Januar die Sachbezugswerte für "Unterkunft und Verpflegung" angepasst. Die höheren Werte führen dazu, dass Arbeitnehmer bei Kantinenessen, Essensgutscheinen oder Restaurantschecks ...
Auch mit einer Ansparabschreibung können am Jahresende Steuern gespart werden. Wichtig zu wissen: Die erforderliche Rücklage muss für jede geplante Investition einzeln gebildet werden (§ 7g Einkommensteuergesetz).
Auch der Jahreswechsel 2004/2005 bietet wieder einige Steuerspar-Chancen. Damit Sie jetzt noch alle Register ziehen, haben wir eine umfangreiche Checkliste im Online-Service für Abonnenten für Sie bereit gestellt. Sie finden dort Tipps von A wie Amnestie bis Z wie Zulage.
Ob ein Projektsteuerungsvertrag gegen das Rechtsberatungsberatungsgesetz verstößt, muss im Einzelfall geprüft werden. Generelle Aussagen sind nicht möglich. Liegt der Schwerpunkt der Aufgabe in der technischen und ...
Freiberufler dürfen auf Straßenbahn-Waggons werben, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden. Einzige Voraussetzung ist, dass die Werbung das Gebot der Sachlichkeit erfüllt. Diese Voraussetzung war für ...
Lehrgang Personal- und Ressourcenmanagement im Planungsbüro
Wer im Planungsbüro Personalverantwortung trägt, steht täglich vor neuen Herausforderungen! Der zweitägige IWW-Lehrgang zeigt Ihnen, wie Sie jetzt und in Zukunft ein erfolgreiches und produktives Miteinander gestalten.
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Die neuen Pflichtangaben auf Rechnungen führen nach wie vor zur Verunsicherung. Kein Wunder: Kosten unvollständige Rechnungen doch den Vorsteuerabzug. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einer aktuellen Verfügung zu Zweifelsfragen Stellung genommen (Schreiben vom 3.8.2004, Az: IV B 7 - S 7280a - 145/04; Abruf-Nr. 042085). Wir gehen im Folgenden auf die wichtigsten Punkte ein und geben Antworten auf darüber hinausgehende Fragen.