In Verfahren der sachlich-rechnerischen Berichtigung ist anders als in Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung ein neuer Sachvortrag auch im gerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen (LSG Hessen 20.3.13, L 4 KA 60/10).
Der Vorsteuerabzug setzt eine ordnungsgemäße Rechnung mit hinreichend konkreter Leistungsbeschreibung voraus, woran es bei der Abrechnung von Beratungsleistungen nicht selten mangelt. Das FG Berlin-Brandenburg hat ...
Die Verlegung des Standorts, die Aufnahme einer neuen Partnerin in eine Berufsausübungsgemeinschaft und auch eine neue Abrechnungsgenehmigung machen aus einer bestehenden Praxis keine Praxis im Aufbau (BSG 17.7.
Die Anerkennung von Räumen, die gemischt genutzt werden oder von Durchgangszimmern und Arbeitsecken als häusliches Arbeitszimmer ist nicht möglich. Nach wie vor besteht die Finanzverwaltung auf dem Abzugsverbot. Nun liegen zwei Entscheidungen des FG K öln vor, in denen die Richter den Ansatz von Aufwendungen zulassen, wenn die entsprechenden Zeitanteile der unterschiedlichen Nutzung glaubhaft gemacht werden. Beide Entscheidungen sind anhängig (BFH IX R 20/13 und BFH IX R 21/13).
Der GKV-Spitzenverband legt mit den Grundsätzlichen Hinweisen zum Begriff der hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit eine Entscheidungshilfe mit empfehlendem Charakter vor, die den Begriff der hauptberuflich ...
Arbeitsverhältnisse mit den Eltern sind nicht anzuerkennen, wenn sie insbesondere wegen zusätzlicher Mehrarbeit nicht wie vereinbart durchgeführt werden und keine Aufzeichnungen über die tatsächlichen Arbeitszeiten ...
Steuergestaltung 2024/2025: Das wird bis 31.12. wichtig!
Immer der gleiche Stress am Jahresende? Nicht mit GStB Gestaltende Steuerberatung! Die rund 80-seitige Checkliste „Steuergestaltung 2024/2025“ fasst die aktuellen Änderungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung für Sie zusammen und gibt Ihnen klare Empfehlungen für die Beratung.
E-Rechnung: fit für die Beratung in nur 2 Stunden am PC
Ab dem 01.01.2025 gilt im B2B-Bereich die neue E-Rechnungs-Pflicht. Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Mandanten bei der Umstellung proaktiv zu unterstützen! Das IWW-Webinar am 28.11.2024 liefert Ihnen dazu konkrete Beratungsansätze und das nötige Hintergrundwissen.
Sonderausgabe zum Jahreswechsel 2024/2025: Das müssen Ihre Mandanten wissen!
Das Jahr geht zu Ende: Höchste Zeit für Ihre Mandanten, jetzt die steuerlichen Weichen auf 2025 zu stellen! Holen Sie sich daher schnell das Muster der Sonderausgabe zum Jahreswechsel von StiB Steuern im Blick. Wichtige Themen darin unter anderem: Änderungen durch die Grundsteuer-Reform ab 2025, Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können und Maßnahmen zum Jahreswechsel für Gewerbetreibende und Freiberufler.
Eine Klage ist bereits gegen die Beratung im Richtgrößenprüfung zulässig; denn die Beratung ist eine Vorstufe zum Regress. Meinungsverschiedenheiten z.B. um Praxisbesonderheiten können so bereits ausgetragen werden, bevor es zum Regress kommt (BSG 5.6.13, B 6 KA 40/12 R).