Eine Verabschiedung in den Ruhestand kann im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls als letzter Akt des aktiven Dienstes ganz überwiegend beruflichen Charakter haben (vgl. BFH-Urteil 11.1.07, VI R 52/03, BStBl II 07, 317, Rz. 43; FG Nürnberg 19.10.22, 3 K 51/22).
Leistungen aus einem Stipendium, die keiner gegenüber den sonstigen Einkünften i. S. v. § 22 EStG vorrangigen Einkunftsarten zuzuordnen sind, sind als wiederkehrende Bezüge gemäß § 22 Nr. 1 S. 1 HS. 1 bzw. S.
Die Online-Plattform ist berechtigt, allgemein zugängliche Daten von Ärztinnen und Ärzten auch ohne Zustimmung der Betroffenen auf der Plattform zu speichern, da ein Fall der berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs.
Die Umsatzsteuerfreiheit von Privatkliniken nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG a.F. i.V.m.§ 67 Abs. 2 AO erforderte im Jahr 2006 keine Vorauskalkulation der Selbstkosten (Anschluss an BFH-Urteil vom 23.1.19, XI R 15/16, BFHE 263, 543). Die durch das Jahressteuergesetz 2007 mit Rückwirkung zum 1.1.03 geänderte Fassung des § 67 Abs. 1 AO ist für das Jahr 2006 verfassungsrechtlich unbedenklich (BFH 17.11.22, V R 23/20).
Erteilt der Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis, worin er ein immer einwandfreies Verhalten gegenüber Vorgesetzten bescheinigt, kann er eine Kündigung nicht mit fehlerhaftem Verhalten gegenüber dem Vorgesetzten ...
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