Nach den Grundsätzen über die Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen sind Verträge zwischen nahestehenden Personen grundsätzlich in einer Gesamtschau mit Verträgen zwischen fremden Dritten zu vergleichen und nur dann steuerlich anzuerkennen, wenn sie ernsthaft gewollt, vor Beginn des Leistungsaustausches klar und eindeutig mit bürgerlich-rechtlicher Wirksamkeit vereinbart und tatsächlich durchgeführt werden sowie inhaltlich dem unter Fremden Üblichen entsprechen (FG Hamburg 21.6.22, 6 K ...
Zusammen zu veranlagende Ehegatten sind ungeachtet des § 155 Abs. 3 S. 1 AO im Rahmen des § 177 AO als ein Steuerpflichtiger zu behandeln. Liegt beim einen Ehegatten der Anlass für die Änderung des Steuerbescheides, ...
Eine aus einem berufständischen Versorgungswerk bezogene Rente ist in Bezug auf die bereits in einem früheren Jahr begonnene gesetzliche Rente keine „Folgerente“ i. S. d. § 22 Nr. 1 S.3 Buchst. a Doppelbuchst.
Auch wenn die betroffenen Personen der Überzeugung sind, dass die von der Finanzbehörde behauptete GbR nie gegründet wurde, so können sich die – vermeintlichen – Gesellschafter nur gemeinschaftlich und nur im Namen der GbR im Rechtsmittelwege gegen den Bescheid wehren (FG Schleswig-Holstein 7.7.22, 4 K 122/20).
Zahlungen aus einem Stipendien-Sonderprogramm zur Kompensation Corona-bedingter Einnahmeausfälle sind nicht nach § 3 Nr. 44 EStG (Förderung der künstlerischen Ausbildung oder Fortbildung) von der Einkommensteuer ...
Die Grundsätze des Urteils des BFH (3.7.14, V R 1/14) sind insoweit nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden, als der BFH als Voraussetzung eines durchlaufenden Postens dessen korrespondierende ...
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Der Vorsteuerabzug für bürgerliche Kleidung des Unternehmers ist nach § 15 Abs. 1a S. 1 UStG ausgeschlossen, soweit es sich bei den hierfür aufgewendeten Beträgen um unverzichtbare Aufwendungen für die private Lebensführung i. S. des § 12 Nr. 1 EStG handelt (Anschluss an BFH 16.3.22, VIII R 33/18, BStBl II 22, 614). Es bleibt offen, ob das Abzugsverbot nach § 15 Abs. 1a S. 1 UStG i. V. m. § 12 Nr. 1 EStG unionsrechtskonform ist (BFH 24.8.22, XI R 3/22).|