Bei Eheleuten muss eine sonst nach § 6 Abs. 1 EStG wirksam erteilte Versorgungszusage außerdem ernsthaft gewollt und dem Grunde sowie der Höhe nach betrieblich veranlasst sein. Dies ist im Fremdvergleich zu ermitteln. Für die betriebliche Veranlassung spricht, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit eine vergleichbare Zusage auch einem familienfremden Arbeitnehmer erteilt worden wäre (BFH 15.4.15, VIII R 49/12).
Der BFH hatte bereits entschieden, dass bei einem Anteil der gewerblichen Umsatzerlöse i.H. von 1,25 % (BFH 11.08.99, XI R 12/98) bzw. 2,81 % des Gesamtumsatzes (BFH 8.3.04, IV B 212/03) noch eine gewerbliche ...
Wer ausländische Pflegekräfte vermittelt, trägt das Risiko, dass die Vermittlungstätigkeit als Einsatz eigenen Personals behandelt wird, insbesondere, wenn das den Pflegekräften zustehende Honorar an den Vermittler ...
Wer als Steuerberater ein Mandat übernimmt, ist nicht verpflichtet, den Mandanten auf einen Regressanspruch gegen den früheren Steuerberater hinzuweisen. Dasselbe gilt für die drohende Verjährung des Anspruchs (BGH 7.5.15, IX ZR 186/14).
Der Zusammenschluss mehrerer seit längerem zugelassener Vertragsärzte zu einer Berufsausübungsgemeinschaft rechtfertigt keine Sonderregelung bei der Zuweisung des Regelleistungsvolumens (SG Marburg, 8.4.
Stellt ein Anästhesist anderen Ärzten OP-Räume und Ausstattung zur Verfügung, ist die Raumüberlassung selbst keine steuerfreie Heilbehandlung. Möglicherweise liegt aber eine einheitliche steuerfreie ...
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Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Der Behandler kann verlangen, dass die Bewertung einer Behandlung vollständig gelöscht wird, wenn er bestreitet, dass die Behandlung überhaupt stattgefunden hat und der Betreiber des Bewertungsportals keine aussagekräftigen und nur anonymisierte Unterlagen vorlegt (LG Frankfurt a. M. 5.3.15, 2-03 O 188/14).