Die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ist die in Deutschland häufigste Kooperationsform unter Ärzten. Die zunehmend wichtig werdende „Work-Life-Planung“ der Ärzte, verbunden mit der Honorarprivilegierung der BAG, werden für eine weitere Zunahme der Anzahl der BAG in Deutschland sorgen. Im Folgenden sollen zehn Punkte angesprochen werden, die bei jeder BAG beachtet werden sollten. Zur besseren Gliederung werden sie den einzelnen Lebensphasen einer BAG zugeordnet.
Behandeln die Partner einer Praxisgemeinschaft ihre Patienten zu einem hohen Anteil gemeinschaftlich, bedienen sie sich der Kooperationsform der Praxisgemeinschaft missbräuchlich. Bei Überschreitung der 20-%-Grenze ...
Bereits im Februar hatte die PFB unter dem Titel „Betriebsprüfung – Umsatzsteuerpflichtige Leistungen von Heilberuflern“ ( ) berichtet, dass Zahnärzte künftig verstärkt im Fokus der Außenprüfer des ...
Überlässt ein Steuerpflichtiger einen bislang seinem Einzelunternehmen zugeordneten Gegenstand einer sein Unternehmen fortführenden Personengesellschaft, an der er beteiligt ist, unentgeltlich zur Nutzung, muss er die Entnahme dieses Gegenstands aus seinem Unternehmen nach § 3 Abs. 1b UStG versteuern. Die Entnahme ist mit dem Einkaufspreis zu bemessen; die Wertentwicklung des entnommenen Gegenstands ist dabei zu berücksichtigen (BFH 21.5.14, V R 20/13).
Eine Künstler-GbR ist gut beraten, wenn sie sich bereits im Vorfeld der künstlerischen Tätigkeit auch mit steuerrechtlichen – hier: umsatzsteuerrechtlichen Fragen – auseinandersetzt. Die Entscheidung, ob z.B.
Nach dem Zivilrecht kann der Gesellschafter einer Personengesellschaft grundsätzlich nur einen Anteil (Mitgliedschaftsrecht) haben. Erwirbt ein Gesellschafter einer Personengesellschaft einen weiteren Anteil hinzu, so ...
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Das Wahlrecht zur Bildung einer Rücklage wird im Rahmen der Gewinnermittlung, nämlich durch den Ansatz einer Betriebsausgabe in der Einnahmen-Überschussrechnung, ausgeübt. Für die ordnungsgemäße Ausübung des Wahlrechts kommt es nach dem Gesetzeswortlaut nicht darauf an, ob die Gewinnermittlung zusammen mit der Einkommensteuererklärung oder der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung eingereicht worden ist (BFH 11.6.14, IV B 46/13).