Häufig kommt es vor, dass unternehmerisch tätige Familienangehörige finanziell unterstützt werden. Dabei werden oft auch Darlehen gewährt – manchmal unverzinslich, meistens jedoch zu einem marktüblichen oder etwas günstigeren Zinssatz. Die vereinnahmten Zinsen sind steuerpflichtig. Doch anders als Banken sind private Darlehensnehmer und -schuldner nicht verpflichtet, von den laufenden Zinszahlungen für ein Privatdarlehen die 25%ige Abgeltungsteuer einzubehalten und an das FA abzuführen. Welche ...
Zahnarztpraxen mit umsatzsteuerpflichtigen Ausgangsumsätzen (z. B. Eigenlaborumsätze) sind zwangsläufig mit dem Thema Umsatzsteuer konfrontiert. In diesem Fall ist es ratsam, dass sich Berater und Mandant frühzeitig ...
Die Erstattung von Telefonkosten für einen vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag durch den Arbeitgeber ist auch dann nach § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitgeber das Mobiltelefon, durch dessen ...
Eine Schätzung von belegmäßig nicht nachgewiesenen Aufwendungen (hier: Treibstoffkosten) schließt die Anwendung der Fahrtenbuchmethode für die Bemessung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines betrieblichen Kfz aus (BFH 15.12.22, VI R 44/20).
Künstlersozialabgaben dürfen nicht auf Grundlage einer undifferenzierten Schätzung erhoben werden. Der Hinweis auf dafür maßgebliche „Gründe der Vereinfachung“ bringt zum Ausdruck, dass sich die DRV sehenden ...
Eine Verabschiedung in den Ruhestand kann im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls als letzter Akt des aktiven Dienstes ganz überwiegend beruflichen Charakter haben (vgl. BFH-Urteil 11.1.
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Leistungen aus einem Stipendium, die keiner gegenüber den sonstigen Einkünften i. S. v. § 22 EStG vorrangigen Einkunftsarten zuzuordnen sind, sind als wiederkehrende Bezüge gemäß § 22 Nr. 1 S. 1 HS. 1 bzw. S. 3 Buchst. b EStG steuerbar, wenn der Stipendiat für die Gewährung der Leistungen eine wie auch immer geartete wirtschaftliche Gegenleistung zu erbringen hat. Ein von öffentlicher und privater Hand gemeinsam finanziertes Stipendium ist jedenfalls insoweit nicht gemäß § 3 Nr. 44 EStG steuerbefreit, ...