28.09.2023 · Nachricht · Häusliches Arbeitszimmer
Bei der Gesamtbetrachtung zur Beurteilung des Mittelpunktes der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung sind nur solche Einkünfte zu berücksichtigen, die grundsätzlich ein Tätigwerden des Steuerpflichtigen im jeweiligen Veranlagungszeitraum erfordern; Versorgungsbezüge bleiben bei dieser Betrachtung daher außen vor (BMF 15.8.23, IV C 6 – S 2145/19/10006 :027, Rz. 12).
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27.09.2023 · Nachricht · Werbungskosten
Umzugskosten können beruflich veranlasst sein, wenn der Umzug zu einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen führt. Eine solche Erleichterung kann für das Streitjahr 2020 auch anzunehmen sein, wenn ein ...
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22.09.2023 · Nachricht · Körperschaftsteuer
Bei einem Alleingesellschafter-Geschäftsführer kann der Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines von der GmbH überlassenen Pkw vorliegen, selbst wenn im Anstellungsvertrag ein Privatnutzungsverbot vereinbart ...
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21.09.2023 · Nachricht · Einkünftequalifikation
Erhält ein Sportler im Zusammenhang mit seiner Betätigung Zahlungen, die nicht nur ganz unwesentlich höher sind als die ihm hierbei entstandenen Aufwendungen, so ist der Schluss gerechtfertigt, dass der Sport nicht mehr aus reiner Liebhaberei, sondern auch um des Entgelts willen betrieben wird. Die Sportausübung ist in einem solchen Fall nicht mehr reiner Selbstzweck, sondern auch Mittel zur Erzielung von gewerblichen Einkünften (FG Münster 2.8.23, 9 V 1012/23 E, Beschluss; rechtskräftig).
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20.09.2023 · Fachbeitrag ·
Zivilrecht
Zur Wirksamkeit von Darlehensverträgen, die zwischen dem Inhaber einer Apotheke und einer Gesellschaft geschlossen worden sind, die verschiedene Dienstleistungen für diese Apotheke erbringt und die sich ein ...
20.09.2023 · Fachbeitrag ·
Photovoltaikanlage
Seit dem 1.1.22 gilt mit § 3 Nr. 72 EStG eine rückwirkende Steuerbefreiung für nahezu alle PV-Anlagen. Haben Freiberufler auf ihrer Praxis oder Kanzlei eine PV-Anlage installiert, können auch sie profitieren.
20.09.2023 · Fachbeitrag ·
Gesetzgebung
So bunt wie die Gestaltung der Überschrift „Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ ist auch der Inhalt des Regierungsentwurfs dieses Wachstumschancengesetzes. Der Entwurf stellt ertragsteuerlich klar, dass das MoPeG für die Besteuerung von Personengesellschaften keine wesentlichen Änderungen bringt. Darüber hinaus werden aber auch wesentliche Neuerungen formuliert, insbesondere die Pflicht zur Mitteilung von innerstaatlichen ...