12.12.2014 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Nach § 235 Abs. 1 S. 1 AO sind hinterzogene Steuern zu verzinsen. Die Zinspflicht tritt nur ein, wenn der objektive und subjektive Tatbestand des § 370 Abs. 1 AO erfüllt sind. Eine leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 Abs. 1 AO reicht zur Begründung einer Zinspflicht nicht aus (FG München 23.9.14, 2 K 3088/11, Abruf-Nr. 143456 ).
12.12.2014 · Fachbeitrag ·
Subventionen
§ 264 StGB (Subventionsbetrug) erfasst auch Subventionen, die Privatpersonen gewährt werden (BGH 28.5.14, 3 StR 206/13, Abruf-Nr. 142923 ).
12.12.2014 · Fachbeitrag ·
Bundesfinanzhof
Der Kläger und Beschwerdeführer K wurde 1988 als Steuerberater bestellt. Diese Bestellung wurde 1998 wegen Vermögensverfalls gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG widerrufen. Seit der Rechtskraft des den Widerruf ...
12.12.2014 · Fachbeitrag ·
Finanzgericht Köln
Die vom Kläger erklärten Rohgewinnaufschlagssätze lagen im Jahresmittel 2006 bei 20,57 %, 2007 bei 44,35 % und 2008 bei 50,37 %. Demgegenüber liegen die amtlichen Richtsätze (Fleischerei, Metzgerei) bei 85 % bis 163 % (mittlerer Aufschlag 117 %). Der Prüfer ging davon aus, dass die Buchführung insbesondere aufgrund fehlender Kassensturzfähigkeit nicht ordnungsgemäß sei und nahm zum Ausgleich von Verprobungsdifferenzen für den Prüfungszeitraum Hinzuschätzungen vor. Dabei setzte er als ...
12.12.2014 · Fachbeitrag ·
Oberlandesgericht Köln
Das OLG Köln hat am 30.9.14 (1 RVs 91/14, Abruf-Nr. 143454 ) den Freispruch zum Vorwurf der Steuerhinterziehung durch die private Nutzung eines zur Verfügung gestellten Pkws bestätigt. Zum Vorsatz der ...
12.12.2014 · Fachbeitrag ·
Strafzumessung
Zur Befristung einer bestandskräftigen Ausweisung, die im Zusammenhang mit der Verurteilung zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe wegen der Beteiligung an Schwarzarbeit am Bau als Arbeitgeber verfügt worden ist (VG ...
11.12.2014 · Nachricht · Finanzgericht Hamburg
Anlässlich einer Durchsuchung der Wohnung des Klägers K wegen des Verdachts des illegalen Handelns mit Betäubungsmitteln (§ 29a BtMG) wurden Zigaretten mit ukrainischen Steuerbanderolen gefunden. Mit Bescheid vom 19.1.12 erhob der Beklagte daraufhin Tabaksteuer i.H. von 1.171,92 EUR zuzüglich Zinsen. K behauptet, er habe die Zigaretten weder ins Zollgebiet der Union verbracht, noch Besitz an ihnen gehabt. Von der Existenz der Zigaretten habe er keinerlei Kenntnis gehabt.
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