16.07.2014 · Fachbeitrag ·
Oberlandesgericht Nürnberg
Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz des Inhalts, dass ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot schematisch an die Durchschnittszahl der Sitzungstage pro Woche anknüpft. Ein Verstoß liegt auch nicht bereits dann vor, wenn in Haftsachen an durchschnittlich weniger als zwei Tagen in der Woche eine Hauptverhandlung stattfindet (OLG Nürnberg 22.5.14, Ws 153/14, 1 Ws 154/14, Abruf-Nr. 142039 ).
16.07.2014 · Fachbeitrag ·
Finanzgericht Düsseldorf
Die objektive Beweislast für das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs trägt der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer (FG Düsseldorf 26.3.14, 1 V 3235/13, Abruf-Nr. 142042 ).
04.07.2014 · Fachbeitrag ·
Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortet
Eine Vielzahl von Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung oder leichtfertiger Steuerverkürzung hat ihren Ursprung in Außenprüfungen. Die nachfolgenden Ausführungen machen deutlich, dass die Berater durch ...
02.07.2014 · Nachricht · Finanzgericht Düsseldorf
Ein nach Ablauf der Feststellungsfrist erlassenener Grunderwerbsteuerbescheid ist wegen Feststellungsverjährung aufzuheben, wenn eine leichtfertige Steuerverkürzung verneint wird (FG Düsseldorf 26.3.14, 7 K 1884/13 GE, Abruf-Nr. 141475 ).
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01.07.2014 · Nachricht · Finanzgericht Münster
Der Geschäftsführer einer GmbH haftet gemäß § 69 S. 1 AO, § 34 AO i.V. mit § 191 AO, soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 AO) infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihm ...
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27.06.2014 · Nachricht · Oberlandesgericht Hamm
Für die deliktische Haftung einer Person als faktischer Geschäftsführer einer GmbH ist es ausreichend, dass der Betreffende nach dem Gesamterscheinungsbild seines Auftretens die Geschicke der Gesellschaft – über ...
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27.06.2014 · Nachricht · Bundesgerichtshof
Nach der Rechtsprechung des BFH sind die Voraussetzungen des § 14 Abs. 3 UStG a.F. – mithin des § 14c Abs. 2 S. 2 UStG– erfüllt, wenn eine Rechnung oder eine ähnliche Urkunde blanko ausgestellt und dem Adressaten ausgehändigt wird und der Aussteller dabei in Kauf nimmt, dass der Adressat die für den Vorsteuerabzug notwendigen Ergänzungen vornimmt (BFH 28.12.04, V B 154-156/04, BFH/NV 05, 727; BFH 16.3.93, XI R 103/90, BStBl II 93, 531; BFH 7.4.11, V R 44/09, BStBl II 11, 954). Denn der Unterzeichner ...
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