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Keine PKH-Versagung bei bedeutender, ungeklärter Rechtsfrage
| Mit heute (22.5.15) veröffentlichtem Beschluss hat das BVerfG entschieden: Wird die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen und zeitgleich über einen Prozesskostenhilfeantrag entschieden, so ist die Prozesskostenhilfe für die abgeschlossene Instanz in aller Regel zu gewähren ( BVerfG 4.5.15, 1 BvR 2096/13 ). |
Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung setzt eine bedeutsame, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage voraus. Das Fachgericht verhält sich widersprüchlich, wenn es von einem solchen Fall ausgeht, gleichwohl aber Prozesskostenhilfe versagt.
Zur vollständigen Pressemitteilung des BVerfG unter
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-032.html