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  • · Nachricht · Verkehrsunfall

    Logistikunternehmen erhalten Rechtsanwaltskosten für erstes Aufforderungsschreiben nicht erstattet

    | Schaltet ein Logistikunternehmen mit zahlreichen Fahrzeugen nach einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt für das erste Aufforderungsschreiben an die gegnerische Versicherung ein, kann es vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nicht erstattet verlangen ( AG Hamm 7.7.16, 17 C 131/16 ). |

     

    Das AG begründet seine Auffassung wie folgt: Es sei nur erforderlich, einen Rechtsanwalt einzuschalten, wenn der Geschädigte selbst nicht in der Lage sei, seine Ansprüche geltend zu machen. Hierfür müssen besondere Gründe vorliegen, z. B. ein Mangel an geschäftlicher Gewandtheit. Sonst genügt ein eigenes Aufforderungsscheiben, wenn der Schaden erstmalig geltend gemacht wird.

     

    Das Logistikunternehmen muss keine eigene Rechtsabteilung unterhalten. Erst wenn die (rechtskundige) Haftpflichtversicherung Einwendungen erhebt, ist es gerechtfertigt, einen Anwalt einzuschalten. Dann sind seine Kosten auch erstattungsfähig.

    Quelle: ID 44224605