Auf ihrer 69. Tagung am 20.09.14 sprachen sich die Gebührenreferenten der Rechtsanwaltskammern für eine strukturelle und lineare Anpassung des RVG an veränderte Anforderungen an die berufliche Leistung der Anwaltschaft und einstimmig gegen eine automatische Anpassung der Vergütung durch einen Index aus. Sämtliche gebührenbestimmende Umstände könnten so nicht hinreichend berücksichtigt werden.
Gesetzliche Rentenversicherungspflicht: Seitdem das BSG am 3.4.14 klargestellt hat, dass Syndikusanwälte nicht mehr befreiungsfähig sind, tritt insbesondere in sogenannten Altfällen die Frage auf, wie mit dem ...
Heute berichten wir über einen Fall unser Leserin Nadja Weiler, Rechtsanwaltsfachangestellte, Ingelheim am Rhein. Ihre Beharrlichkeit zahlte sich für den Mandanten aus.
Ein Antrag des anwaltlichen Betreuers auf Festsetzung pauschaler Vergütung schließt die nachträgliche Geltendmachung von Aufwendungsersatz nach § 1835 Abs. 3 BGB für in dem betreffenden Zeitraum erbrachte anwaltliche Dienste nicht aus.
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Ab 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 EUR. Dieser kann weder arbeitsvertraglich noch durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung abbedungen werden.
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Sie möchten Ihr Wissen zum Kosten- und Gebührenrecht ohne Reiseaufwand und -kosten auffrischen? Unsere RVG Online-Dialog-Seminare bieten die beste Gelegenheit hierzu. Gebührenrechts-Experte RA Norbert Schneider bespricht mit Ihnen am 28.10.14 Neues zu den zusätzlichen Gebühren (Nrn. 4141, 5115 VV RVG) nach dem 2. KostRMoG. Nach Anhebung der „Punktegrenze“ werden zudem die Gebühren in Bußgeldsachen angepasst.