Oft legen Gläubiger bei Beantragung einer Vollstreckungsmaßnahme die Kosten vorangegangener Vollstreckungsversuche nicht nachvollziehbar dar. Dies führt i. d. R. zu zeitaufwendigen und unnötigen Zwischenverfügungen.
Dem Gläubiger wird für die Mobiliarzwangsvollstreckung PKH bewilligt und ein Anwalt beigeordnet. Nach erfolgloser Vollstreckung beantragt der Anwalt, seine Vergütung aus der Staatskasse festzusetzen sowie von ihm ...
Am 8.5.18 findet das nächste IWW-Webinar Inkasso und Insolvenz statt. Unser Referent, Stefan Lissner, hat auch für diesen Termin wieder spannende Themen zusammengestellt.
Der BGH hat mit Beschluss vom 19.9.17 (VI ZB 72/16, Abruf-Nr. 200028 ) entschieden: Wenn nach den Umständen des Einzelfalls feststeht, dass für die Beauftragung eines eigenen Rechtsanwalts durch einen Streitgenossen kein sachlicher Grund besteht und sie mithin rechtsmissbräuchlich ist, sind die dadurch verursachten Kosten nicht notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 ZPO und damit nicht erstattungsfähig.
Das OLG Köln hat mit Beschluss vom 13.11.17 (17 W 210/17) entschieden, dass es nicht zu den Mehrkosten der Säumnis im Sinne von § 344 ZPO gehört, wenn dem Rechtsanwalt der nicht säumigen Partei eine Terminsgebühr ...
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In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass sowohl beim Haupt- als auch beim Unterbevollmächtigten eine Terminsgebühr anfällt. Der Hauptanwendungsfall dürfte hierbei in der Besprechung von Vergleichsvorschlägen liegen. Es stellt sich dann die Frage, ob die doppelte Terminsgebühr auch erstattungsfähig ist. Das beantwortet der folgende Beitrag.