31.08.2021 · Fachbeitrag ·
Restrukturierung vs. Insolvenz
Mit dem zum 1.1.21 neu eingeführten Restrukturierungsverfahren besteht für Geschäftsführer die Chance, ihr Unternehmen unabhängig von einem gerichtlichen Insolvenzverfahren zu retten. Der Vorteil dieses neuen Verfahrens liegt klar auf der Hand: Man wird weder in seiner Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis beschränkt, noch wird das Restrukturierungsverfahren öffentlich bekannt gemacht, was zumindest keinen Imageverlust zur Folge hat. Die folgende Checkliste zeigt Ihnen daher die Rechte und Pflichten des ...
31.08.2021 · Fachbeitrag ·
Corona
Durch das „Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer“ (AbzStEntModG; BGBl. I 21, 1259) wurde die Zahlungsfrist für die Steuerbefreiung von ...
31.08.2021 · Nachricht ·
IWW-Webinare
Auch im 3. und 4. Quartal 2021 bietet Ihnen das IWW Institut wieder die Möglichkeit, sich bequem und kompetent fortzubilden. Das erwartet Sie u. a.:
31.08.2021 · Fachbeitrag ·
P-Konto
Nachzahlungen von Arbeitgebern oder Sozialleistungsträgern und Gutschriften solcher Leistungen beim P-Konto spielen in der Praxis eine wichtige Rolle. Der BGH (VE 18, 56) wendet hierbei die Grundsätze für die Pfändung von Arbeitseinkommen an: Nachzahlungen sind anteilig dem Monat zuzuschlagen, für den (nicht: in dem) sie erfolgen. Der Nachzahlungsbetrag ist also auf den Nachzahlungszeitraum aufzuteilen und es ist zu prüfen, ob in dem jeweiligen Monat der Pfändungsfreibetrag überschritten ist.
03.08.2021 · Fachbeitrag ·
Kurzarbeitergeld
Mit der 3. Änderungsverordnung zur Kurzarbeitergeldverordnung sind der Zugang zu den bis Ende 2021 geltenden Zugangserleichterungen zum Kurzarbeitergeld und die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ...
03.08.2021 · Nachricht ·
IWW-Webinare
Auch im 3. und 4. Quartal 2021 bietet Ihnen das IWW Institut wieder die
Möglichkeit, sich bequem und kompetent fortzubilden. Das erwartet Sie u. a.:
03.08.2021 · Fachbeitrag ·
P-Konto
§ 902 ZPO n. F. regelt ab dem 1.12.21 abschließend die Erhöhung des automatisch gesicherten Grundfreibetrags eines Schuldners nach § 899 Abs. 1 S. 1 ZPO n. F. durch sog. Erhöhungsbeträge. Das Kreditinstitut berücksichtigt diese wie bislang, aber nur, wenn der Schuldner geeignete Nachweise erbringt (§ 903 ZPO n. F.). Der folgende Beitrag fasst zusammen, was zu beachten ist.