Es mehren sich die Entscheidungen, die sich mit den Auswirkungen der Punktereform 2014 befassen, und zwar nicht mehr nur im Verkehrsverwaltungsrecht, sondern zunehmend auch im OWi-Recht. Dabei geht es häufig um die Übergangsregelung des § 65 StVG n.F. Die spielte auch im Beschluss des OLG Bamberg (29.4.16, 2 Ss OWi 5/16, Abruf-Nr. 187774 ) eine Rolle. Das Fazit des Beschlusses: Keine Tilgungshemmung für „Altfälle“ durch FAER-Neueintragungen.
Erst mit der Zustellung eines übersetzten Strafbefehls wird die Frist zur Einlegung des Einspruchs gegen den Strafbefehl gegen einen der deutschen Sprache nicht mächtigen Beschuldigten in Gang gesetzt.
Nach Auffassung des AG Lüdinghausen liegt ein Grenzfall des Abstandsverstoßes vor, wenn der Betroffene bei einer sich an die Untergrenze des § 4 Abs. 3 StVO annähernden Geschwindigkeit den für PKW geltenden ...
Eine Auslagenentscheidung zugunsten des Betroffenen kommt nur in
Betracht, wenn die Verwaltungsbehörde bereits einen Bußgeldbescheid
erlassen hatte, dieser dann aber zurückgenommen wird. Vor Erlass und Zustellung des Bußgeldbescheids trägt jede Seite ihre Kosten und Auslagen selbst. Das ist das Fazit aus einem Beschluss des AG Lüdinghausen (7.7.16, 19 OWi 122/16 [b], Abruf-Nr. 187770 ).
Ein Beschluss des OLG Hamm zeigt, wie wichtig es ist, bei der Begründung der Rechtsbeschwerde/Revision klar und eindeutig zu formulieren. Sonst gibt man dem OLG – ggf. dem BGH – eine Steilvorlage, um das ...
Die fehlerhafte Interpretation einer Ladung zu einem Fortsetzungstermin als Mitteilung einer Verlegung des Beginns einer Berufungshauptverhandlung, die bei sorgfältigem Lesen des weiteren Ladungsschreibens vermeidbar ...
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Macht eine Verwaltungsbehörde eine Tat im verfahrensrechtlichen Sinne zum Gegenstand ihrer bußgeldrechtlichen Untersuchung, so hat auch sie eine umfassende Kognitionspflicht, wie sie auch der Strafrichter im Strafverfahren zu beachten hat. Der geschichtliche Vorgang ist erschöpfend im Hinblick auf verwirklichte Bußgeldtatbestände zu untersuchen. Das hat das AG Essen festgestellt.