Mit den IWW-Webinaren Verkehrsrecht sammeln Sie auf einen Streich alle 15 FAO-Stunden für 2020 . Mit der Buchung von vier Live-Webinaren und zwei Online-Aufzeichnungen (mit integrierter Lernerfolgskontrolle) erfüllen Sie Ihre gesamte Fortbildungspflicht. Alle Kurzentschlossenen, die sich jetzt für das erste Webinar am 24.03.2020 anmelden, haben damit Ihre FAO-Fortbildung für 2020 bequem in der Tasche. Dies sind unsere aktuellen Webinar-Aufzeichnungen.
Wir haben in VA 20, 29 über einen Beschluss des LG Nürnberg-Fürth
berichtet (5.12.19, 5 Qs 73/19). Danach zieht das LG die Grenze, die für die Regelentziehung der Fahrerlaubnis in den Fällen des unerlaubten ...
„Der Hausarbeitsschaden bei Verletzung und Tötung“, „Die Haftung des Durchgangsarztes“ und ein Überblick über die Rechtsprechung zum Personenschadensrecht des letzten halben Jahres – das sind die ...
Wir haben in VA 19, 125 über ein Urteil des LG Arnsberg (16.1.19, 3 S 110/18) berichtet. Dort wird bei einem Parkverstoß auf einem privatem Parkplatz die Haftung des Kfz-Halters für erhöhte Parkgebühren verneint. Über die dagegen eingelegte Revision hat inzwischen der BGH entschieden.
Die an dem Fahrzeugkennzeichen angebrachte Prüfplakette beurkundet mit besonderer Beweiskraft im Sinne des § 348 Abs. 1 StGB neben dem Termin der nächsten Hauptuntersuchung auch die Vorschriftsmäßigkeit des ...
Die oftmals zu hörende Aussage „Kinder haften nicht im Straßenverkehr“ ist so nicht richtig. Vielmehr können auch Minderjährige für einen von ihnen verursachten Schaden im Straßenverkehr haftbar sein.
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Was wird wo angekreuzt? Die neue Sonderausgabe von VE Vollstreckung effektiv macht Sie schnell und einfach fit im Umgang mit den neuen Formularen für die Zwangsvollstreckung. Nutzen Sie eine praktische Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Screenshots und ausführlichen Erläuterungen.
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Dreh- und Angelpunkt im Sorge- und Umgangsrecht ist das Kindeswohl und damit auch der Kindeswille. Doch wie lässt sich dieser richtig ermitteln? Die neue Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt liefert Ihnen einen kompakte Handlungsanleitung mit praktischen Tipps und Beispielen.
26. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 22.11.2024
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Nach § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO gehören die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts grundsätzlich zu den notwendigen Auslagen. Das gilt über §46 OWiG auch für das Bußgeldverfahren. § 109a Abs. 1 OWiG schränkt diesen Grundsatz für Geldbußen bis zu 10 EUR allerdings ein. Danach zählen die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts nur dann als notwendige Auslagen, wenn wegen der schwierigen Sach- oder Rechtslage oder der Bedeutung der Sache für den Betroffenen die Beauftragung eines Rechtsanwalts ...