In der gerichtlichen Praxis fällt auf, dass insbesondere bei Kontenpfändungen
bestehende Genossenschaftsanteile, z.B. bei Raiffeisen- und Volksbanken
oder Wohnungsbaugenossenschaften, häufig nicht mit gepfändet
werden. Der folgende Beitrag zeigt, wie Sie als Gläubiger hierauf
zugreifen und die Forderung effektiv verwerten können.
Häufig ist dem Gläubiger der
Aufenthaltsort des Schuldners nicht bekannt oder es fehlen ihm
Informationen über dessen Vermögen. Hier kann die
Einschaltung der Staatsanwaltschaft auf Grund einer Strafanzeige ...
Der Gebrauch einer Firma durch Einzelkaufleute
ohne den Rechtsformzusatz des § 19 Abs. 1 Nr. 1 HGB (z.B.
„eingetragener Kaufmann“) ist seit dem 1.4.03
unzulässig. Werden Parteien ohne diesen Zusatz bezeichnet, ...
Die Auslandsvollstreckung gewinnt ständig an
Bedeutung. Dabei weichen die Chancen und Risiken der Vollstreckung in
den einzelnen Ländern erheblich voneinander ab. In England kann
die Immobiliarvollstreckung zu äußerst effizienten
Ergebnissen führen. Der folgende Beitrag erläutert, wie Sie
dabei - wegen der strengen Formanforderungen des englischen
Rechts möglichst gemeinsam mit einem dortigen Anwalt - am
Besten vorgehen.
Die Pfändung in Dauerwohn- und Nutzungsrechte
kann für Gläubiger sehr lohnenswert sein. Der folgende
Beitrag erläutert, wie Sie dabei vorgehen müssen. In einer
der nächsten Ausgaben von„Vollstreckung ...
In der gerichtlichen Praxis fällt es immer
wieder auf, dass die Gerichte den Gläubigern nur eine Kopie des
ausgefüllten Vermögensverzeichnisses übersenden. Dies
kann für Gläubiger nachteilig sein.
26. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 22.11.2024
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
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Dreh- und Angelpunkt im Sorge- und Umgangsrecht ist das Kindeswohl und damit auch der Kindeswille. Doch wie lässt sich dieser richtig ermitteln? Die neue Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt liefert Ihnen einen kompakte Handlungsanleitung mit praktischen Tipps und Beispielen.
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Was wird wo angekreuzt? Die neue Sonderausgabe von VE Vollstreckung effektiv macht Sie schnell und einfach fit im Umgang mit den neuen Formularen für die Zwangsvollstreckung. Nutzen Sie eine praktische Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Screenshots und ausführlichen Erläuterungen.
Bereits in VE 03, 1,18 und 23 wurde die
Zwangsvollstreckung aus einem Titel zur Vornahme einer vertretbaren
bzw. unvertretbaren Handlung dargestellt. Oft behauptet der Schuldner
allerdings, dass die Vornahme der Handlung dauerhaft oder
vorübergehend unmöglich geworden ist. Der folgende Beitrag
zeigt, welche Maßnahmen der Gläubiger bei solchen
Einwänden ergreifen kann.