01.08.2006 · Fachbeitrag ·
Aktuelle Gesetzgebung
Zur Vermeidung von Zwischenverfügungen sollten Gläubiger bei der Erstellung von Forderungsaufstellungen unbedingt auf Folgendes achten: Seit dem 1.7.06 ist der Basiszins von 1,37 Prozent auf 1,95 Prozent erhöht worden.
01.08.2006 · Fachbeitrag ·
Vollstreckung gegen GbR
Der Vollstreckungstitel, auf Grund dessen die Zwangsvollstreckung in das Vermögen einer GbR erfolgen soll, muss an ihren Geschäftsführer oder, wenn ein solcher nicht bestellt ist, an einen ihrer Gesellschafter ...
01.08.2006 · Fachbeitrag ·
Leser-Erfahrungsaustausch
Häufig sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle wollen wir sammeln ...
01.08.2006 · Fachbeitrag ·
Unterhaltsvollstreckung
Hat der Gläubiger das Arbeitseinkommen des Schuldners gepfändet, muss er die Pfändungsfreibeträge nach § 850c ZPO beachten. Erhält er danach keine pfändbaren Beträge, weil das maßgebliche Einkommen des Schuldners die Pfändungsfreigrenzen nicht überschreitet, sollte die Zwangsvollstreckung dennoch nicht gleich als fruchtlos betrachtet werden. Der folgende Beitrag erläutert, in welchen Fällen der Gläubiger die Anwendung der Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO vermeiden kann.
01.08.2006 · Fachbeitrag ·
Anfechtungsrecht
In VE 06, 84, haben wir einen ersten Überblick gegeben, unter welchen Aspekten eine Haftung von Gesellschaftern, Geschäftsführern oder Dritten in Betracht kommt, wenn eine Gesellschaft ihre Verbindlichkeiten nicht ...
01.08.2006 · Fachbeitrag ·
Checkliste
Die in VE 05, 29, begonnene Checkliste setzen wir mit den Stichworten „Nebenkosten“ bis „Rechtsanwalt“ fort.
01.08.2006 · Fachbeitrag ·
Vollstreckungspraxis
Auch nach Abweisung des Antrags auf Insolvenzeröffnung mangels Masse besteht für einen Gläubiger der Insolvenzschuldnerin das rechtliche Interesse i.S.d. § 4 InsO, § 299 Abs. 2 ZPO an der Einsicht in die Insolvenzakten fort. Dieses Interesse entfällt nicht dadurch, dass der Gläubiger die Akteneinsicht begehrt, um festzustellen, ob ihm Durchgriffs- und Schadenersatzansprüche gegen Dritte, vor allem Geschäftsführer oder Gesellschafter der Schuldnerin, zustehen (BGH 5.4.06, IV AR (VZ) 1/06, Abruf-Nr.