28.07.2011 · Fachbeitrag ·
Rechtsanwaltsvergütung
Ein Leser schildert folgenden Fall: Gegen die Beklagte war ein Kostenfestsetzungsbeschluss ergangen, den diese jedoch nicht innerhalb der Frist des § 798 ZPO bezahlte. Daraufhin ließ die obsiegende Klägerin durch ihren Anwalt die Zahlung unter Fristsetzung anmahnen und gleichzeitig für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs die Vollstreckung androhen. Die Beklagte zahlte noch immer nicht, sodass es zur Durchführung der Zwangsvollstreckung kam. Dann erst zahlte die Beklagte. Daraufhin beantragte die Klägerin ...