Zug-um-Zug-Urteile und die daraus folgende Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher gemäß § 756 ZPO oder durch das Vollstreckungsgericht gemäß § 765 ZPO spielen in der Praxis eine große Rolle.
Dabei gelingt es dem Gläubiger aber nicht immer, die Voraussetzungen der Zug-um-Zug-Vollstreckung darzulegen, sodass er nachträglich die Feststellungsklage erheben muss, um dadurch den Beweis zu erbringen, dass der Schuldner befriedigt ist. Der BGH hat jetzt in einem Beschluss zu § 765 Nr. 1 HS 1. Fall 1 ...
Über die Voraussetzungen und Einzelfragen bei der Zwangsvollstreckung von Zug-um-Zug-Vollstreckungen haben wir bereits mehrfach berichtet
(VE 02, 55; VE 02, 119). Einem vielfachen Leserwunsch entsprechend, stellen wir ...
Gläubiger und deren Bevollmächtigte sollten ein Auge darauf haben, dass sie die Vollziehungsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO einhalten. Denn diese kann auch versäumt werden, wenn der Anwalt einverstanden ist, einen ...
Silke Maronn, Rechtsanwaltsfachangestellte aus Bremen, hatte schon einmal berichtet, wie sie wertvolle Liebhaberstücke pfändet und Fachleute findet, die den Wert solcher Sammelobjekte beurteilen können (VE 17, 144).
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Im Rahmen von Grundstücksfinanzierungen unterwerfen sich Darlehensnehmer (Schuldner) hinsichtlich der Eintragung von Grundpfandrechten in das Grundbuch regelmäßig der Zwangsvollstreckung nach § 800 ZPO. Dies hat zur Folge, dass der Gläubiger (i. d. R. Banken) hinsichtlich des dinglichen Anspruchs gegen den jeweiligen Grundstückseigentümer die Zwangsversteigerung betreiben darf. Praktisch bedeutsam ist dies beim Eigentümerwechsel, z. B. anlässlich des Verkaufs des Grundstücks. Der BGH hat nun die Frage ...