Durch das Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Änderung anderer Vorschriften wurden die Pfändungsfreibeträge bei Altersrenten gemäß § 851c Abs. 2 ZPO zum 1.1.13 erhöht (BGBl. I 12, 2418). § 851c Abs. 2 ZPO ist insofern geändert, dass der Betrag von 238.000 EUR auf 256.000 EUR erhöht wurde. Zudem wurde die Altersbeschränkung von 65 Jahren auf 67 Jahre heraufgesetzt.
Bei der Pfändung eines Anspruchs auf Lohnzahlung stellt der Anspruch auf Erteilung einer Lohnabrechnung einen unselbständigen Nebenanspruch dar, wenn es der Abrechnung bedarf, um den Anspruch auf Lohnzahlung geltend ...
Die Vollmacht bedarf nicht der Form des Rechtgeschäfts, auf dessen Vornahme sie sich bezieht. Daher bedarf die Erteilung einer Vollmacht, mit der der Mitarbeiter eines Versteigerungshauses bevollmächtigt wird, für ...
Bei einer Räumungsklage richtet sich der Streitwert nach dem von den Beklagten zu zahlenden Entgelt für die Dauer eines Jahres (OLG Koblenz 30.11.12, 2 W 636/12).
Mit Beschluss vom 13.12.12 (IX ZB 7/12, Abruf-Nr. 130151 ) hat der BGH festgestellt: Hat der Drittschuldner bei der Berechnung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens Geld- und Naturalleistungen zusammengerechnet, ...
Gläubiger müssen das durch den Schuldner abgegebene Vermögensverzeichnis analytisch auswerten, um letztlich erfolgreich vollstrecken zu können. Der folgende Beitrag zeigt hinsichtlich besonders relevanter Angaben, ...
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Zum 1.1.13 sind die Regelungen betreffend Sachbezüge erneut geändert worden. Im Rahmen der Zusammenlegung mit der Arbeitsentgeltverordnung sind die Sachbezugswerte in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) geregelt.