14.11.2013 · Nachricht · Vollstreckungspraxis
Die im Preis- und Leistungsverzeichnis eines Kreditinstituts enthaltenen Bestimmungen über ein Pfändungsschutzkonto sind im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB jedenfalls dann unwirksam, wenn sie auch für Bestandskunden gelten (BGH 16.07.2013, XI ZR 260/12, Abruf-Nr. 132959 ; Fortführung der Senatsurteile vom 13.11.12, XI ZR 500/11 und XI ZR 145/12).
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31.10.2013 · Nachricht · Vollstreckungspraxis
Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Rechtsbeschwerdegericht kommt auch in einer Familienstreitsache nicht in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt hat, vor dem Beschwerdegericht einen Antrag auf ...
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Beitrag
25.10.2013 · Fachbeitrag ·
Vermögensverzeichnis
Im Vermögensverzeichnis unter Abschnitt B muss der Schuldner u.a. Forderungen aus Arbeitseinkommen angeben. Der Zugriff hierauf erfolgt mittels Pfändungsbeschluss nach §§ 828, 850 ff. ZPO. Der folgende Beitrag ...
25.10.2013 · Fachbeitrag ·
Leser-Erfahrungsaustausch
Der Fall unseres Lesers, Simon Gruber, geprüfter Rechtsfachwirt, München, zeigt, dass jedes noch so kleine Detail am Ende für den Vollstreckungserfolg entscheidend sein kann.
25.10.2013 · Fachbeitrag ·
Vollstreckungspraxis
Integrieren Gläubiger die amtlichen PfÜB-Formulare in ihre Software und stimmen diese nicht mit dem amtlichen Formular bzw. vorgefertigten Formulierungen überein, kann es zu Problemen kommen. Endlich hat ein Gericht ...
25.10.2013 · Fachbeitrag ·
Vollstreckungskosten
In § 31b RVG ist seit dem Inkrafttreten des 2. KostRMoG zum 1.8.13 geregelt, dass der Gegenstandswert bei einer Einigung mit 20 Prozent des Anspruchs anzusetzen ist, wenn nur eine Zahlungsvereinbarung im Sinne der VV ...
25.10.2013 · Fachbeitrag ·
Forderungsvollstreckung
Das Eigengeld, das durch Gutschriften von Arbeitsentgelt gebildet wird, das der arbeitspflichtige Strafgefangene für die Ausübung der ihm zugewiesenen Arbeit erhält, ist pfändbar. Die Pfändungsgrenzen der §§ 850c, 850f, 850k ZPO finden keine Anwendung (BGH 20.6.13, IX ZB 50/12, Abruf-Nr. 132886 ).