Schuldner beantragen nach ergangenem Versäumnisurteil bzw. Vollstreckungsbescheid und hiergegen eingelegtem Einspruch immer wieder, die Zwangsvollstreckung einstweilen – gegen Sicherheitsleistung – einzustellen. Achtung: Ergeht eine solche Entscheidung des Prozessgerichts, ist sie nicht mehr anfechtbar (§ 719 Abs. 1 S. 1 ZPO i. V. m. § 707 Abs. 2 S. 2 ZPO). Das hat jetzt das OLG Frankfurt bestätigt (10.9.21, 26 W 15/21, Abruf-Nr. 225665 ).
Bereits in VE 21, 102, haben wir darüber berichtet, dass ein Anwalt keine Originalvollmacht beifügen muss, wenn er einen Gerichtsvollzieher mit der Verhaftung beauftragt. Das AG Kiel hat nun entschieden, dass ein ...
Anlässlich von Teilungsversteigerungen bei BGB-Gesellschaften wenden einzelne Gesellschafter häufig gezielt Taktiken zulasten der übrigen
Gesellschafter an. Der BGH hat durch Beschluss vom 8.7.21 (V ZB 94/20, ...
Der BGH hat durch Beschluss vom 21.7.21 (VII ZB 34/20, Abruf-Nr. 225123 ) zur Wirksamkeit eines gedruckten Siegels bei einer Rechtsnachfolgeklausel Stellung genommen.
Die derzeitige Regelung in § 850k Abs. 8 ZPO zur Weitergabe von Daten an Auskunfteien und zum Abruf dieser Daten wird zum 1.12.21 durch § 909 ZPO n. F. aufgegriffen. Zusätzlich wird aber eine gesetzliche ...
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Die Vollstreckung aus familienrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei Umgangsregelungen, gestaltet sich oft schwierig. Dies zeigt eine aktuelle Entscheidung des BGH.