01.10.2019 · Fachbeitrag · Lebensversicherung
Erbe: Kein Schadenersatz, wenn VR Versicherungssumme auszahlt
| Der Erbe des VN hat gegen den VR, der nach dem Todesfall die Versicherungsleistung an die in der Lebensversicherung für den Todesfall des VN begünstigte Person auszahlt, jedenfalls dann keinen Schadenersatzanspruch, wenn aus Sicht des VR kein offenkundiger Mangel des Valutaverhältnisses erkennbar ist. Das gilt insbesondere, wenn nicht bekannt ist, welcher Rechtsnatur das Valutaverhältnis ist. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,10 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig