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  • 01.10.2019 · Fachbeitrag · Lebensversicherung

    Erbe: Kein Schadenersatz, wenn VR Versicherungssumme auszahlt

    | Der Erbe des VN hat gegen den VR, der nach dem Todesfall die Versicherungsleistung an die in der Lebensversicherung für den Todesfall des VN begünstigte Person auszahlt, jedenfalls dann keinen Schadenersatzanspruch, wenn aus Sicht des VR kein offenkundiger Mangel des Valutaverhältnisses erkennbar ist. Das gilt insbesondere, wenn nicht bekannt ist, welcher Rechtsnatur das Valutaverhältnis ist. |