Beim Ausparken das Nachbarauto gestreift oder mit der Tür eine Beule verursacht: Bagatellschäden – solange der Verursacher sich nicht vom Unfallort entfernt. „Wer einen Zettel hinter den Scheibenwischer klemmt und weiterfährt, begeht Fahrerflucht. Das gilt auch bei kleinen Kratzern“, sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Wenn die Polizei den Unfallverursacher erwischt, muss dieser mit einer hohen Strafe rechnen, von Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot bis hin zu einer ...
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Auch für das kommende Jahr ändert sich in der Kfz-Haftpflichtversicherung für die überwiegende Mehrheit der Autofahrer (74 Prozent) in der Typklasse nichts. Das geht aus der neuen Typklassenstatistik hervor, die der ...
Sogenannte „Privatfahrer“, die für einen App-Anbieter unterwegs sind, können von ihrem Kfz-Haftpflicht-VR fristlos gekündigt werden. Die Vorgehensweise des VR stellt zugleich das Konzept der App-Anbieter wie Uber oder Wundercar infrage. Sie vermitteln private Autobesitzer als „Taxi-
Ersatz“. Wer sich jedoch als privates „Taxi“ betätigt, dem droht der Verlust des Versicherungsschutzes, so das Beispiel aus der Hansestadt Hamburg.
1. Die Pflicht zur Aufklärung des Schadenereignisses beinhaltet die
Offenbarung aller Umstände, die für die Höhe des Schadens von Bedeutung sind. Fragen des VR nach Vorschäden sind vom VN daher vollständig und ...
Es ist bereits seit zehn Jahren verboten - und doch telefonieren immer noch 28 Prozent der Autofahrer ohne Freisprecheinrichtung. Das geht aus einer aktuellen forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt hervor.
Verfahren zur Teilungsversteigerung sind fehler- und haftungsträchtig. Der IWW-Online Workshop Teilungsversteigerung am 13.12.2024 macht Sie fit für diese anspruchsvolle Aufgabe! Gemeinsam mit dem Referenten erarbeiten Sie konkrete Strategien, mit denen Sie souverän zum Erfolg kommen.
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Sie möchten Ihr Wissen zum Kosten- und Gebührenrecht ohne Reiseaufwand und -kosten auffrischen? Unsere RVG Online-Dialog-Seminare bieten die beste Gelegenheit hierzu. Gebührenrechts-Experte RA Norbert Schneider bespricht mit Ihnen am 28.10.14 Neues zu den zusätzlichen Gebühren (Nrn. 4141, 5115 VV RVG) nach dem 2. KostRMoG. Nach Anhebung der „Punktegrenze“ werden zudem die Gebühren in Bußgeldsachen angepasst.