03.07.2015 · Fachbeitrag ·
Maschinenversicherung
1. Zu den Voraussetzungen der betriebsbedingten vorzeitigen Abnutzung einer Windenergieanlage nach § 2 Nr. 5 e) bb) AMB 91. 2. Der Begriff „Stand der Technik“ im Sinne des Ausschlusses bei Konstruktionsfehlern ist als mittlerer Maßstab im Hinblick auf die dynamische Anpassung an den Entwicklungsstand fortschrittlicher Technik mit abnehmender Erprobungsreife einzuordnen zwischen den Begriffen der „anerkannten Regeln der Technik“ und dem „Stand von Wissenschaft und Technik“. (OLG Köln 30.9.14, 9 U ...
05.06.2015 · Fachbeitrag ·
Firmen-Inhaltsversicherung
Das vom VN zu beweisende äußere Bild eines Einbruchdiebstahls setzt nicht voraus, dass die vorgefundenen Spuren „stimmig“ in dem Sinne sind, dass sie zweifelsfrei auf einen Einbruchdiebstahl schließen lassen.
04.05.2015 · Fachbeitrag ·
Gebäudeversicherung
Bei der Bestimmung des Versicherungswerts 1914 ist die sog. Bauelementemethode mit Rückrechnung auf die Preisbasis 1914 eine vorzugsweise anzuwendende Methode (OLG Köln 17.3.15, 9 U 75/14, Abruf-Nr. 144308 ).
28.04.2015 · Nachricht · Sachwerteversicherung
Der 1. Mai steht vor der Tür und damit leider vielerorts wieder Ausschreitungen und Krawalle. „Wer in Stadtteilen und Gebieten wohnt, in denen Mai-Krawalle erfahrungsgemäß zu erwarten sind, sollte soweit wie möglich Vorsorge treffen und auch seinen Versicherungsschutz überprüfen“, erklärt Frank Steiner, Schaden-Experte bei der Zurich Versicherung. „Die Geschädigten sind oft unsicher, ob sie selbst für ihre zerstörten Besitztümer aufkommen müssen oder ob ihre Versicherung solche Schäden abdeckt.
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02.04.2015 · Fachbeitrag ·
Gebäudeversicherung
1. Erhält der VN zum Ausgleich seines Schadens eine Zahlung von einem Dritten, der als Schädiger haftpflichtig ist, vermindert diese Zahlung den Schaden, den der VN gegen den SchadenVR geltend machen kann. 2.
02.04.2015 · Fachbeitrag ·
Gebäudeversicherung
In einer Wohngebäudeversicherung ist auch ein Schaden durch Regenwasser mitversichert, wenn das Wasser aus Regenwasserleitungen austritt, die innerhalb des Gebäudes verlegt sind.
04.03.2015 · Fachbeitrag ·
Elementarschadenversicherung
1. Vom Haftungsausschluss nach § 6 Abs. 3 a) FEVB 2001 sind nur solche Schadensfälle betroffen, in denen sich das Schadensereignis bei natürlicher Betrachtung weit weniger als eigentlicher Elementarschaden darstellt, sondern überwiegend als die Verwirklichung eines im Gebäude selbst angelegten erheblichen Risikos, wobei der Elementargewalt eher die Funktion eines letzten Auslösers zukommt. 2. Zur Verteilung der Beweislast bei § 6 Abs. 4 b) FEVB 2001. (OLG Karlsruhe 30.9.14, 12 U 63/14, Abruf-Nr. 143952 )