1. Gibt der Rechtsschutzversicherer (VR) bei einer Versicherung für fremde Rechnung zugunsten des (Mit-)Versicherten eine Deckungszusage ab, legt er sich hinsichtlich seiner Leistungspflicht auf diesen fest. Bei einer Zahlung an den Versicherungsnehmer (VN) verstößt er gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens, wenn er sich auf dessen gleichermaßen bestehende Verfügungsbefugnis beruft. 2. Verlangt der Versicherte Befreiung von einer Honorarverbindlichkeit gegenüber seinem Rechtsanwalt, erbringt der VR ...
1. Bei der Prüfung der Ausübbarkeit einer aufgezeigten Verweisungstätigkeit durch den VN muss die Lage auf dem Arbeitsmarkt grundsätzlich unberücksichtigt bleiben. Dies setzt aber voraus, dass für die dem VN ...
Am 1. April 2015 tritt eine Gesetzesänderung zur Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen in Kraft. Die Zulassungsbehörden vergeben das fünf Tage gültige Nummernschild nur noch, wenn eine gültige Hauptuntersuchung (HU) ...
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, die an einem Lip- oder Lymphödem mit Fettvermehrung an den Gliedmaßen leiden, haben keinen Anspruch gegen ihre Krankenkasse auf eine ambulante oder stationäre Fettabsaugung (Liposuktion).
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Die BRAK hat beschlossen, die Gesamtdauer der von Fachanwälten zu erbringenden Fortbildungsleistungen ab dem 1.1.15 von 10 auf 15 Stunden zu erhöhen. Hiervon dürfen künftig fünf Zeitstunden im Wege des ...
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1. Vom Haftungsausschluss nach § 6 Abs. 3 a) FEVB 2001 sind nur solche Schadensfälle betroffen, in denen sich das Schadensereignis bei natürlicher Betrachtung weit weniger als eigentlicher Elementarschaden darstellt, sondern überwiegend als die Verwirklichung eines im Gebäude selbst angelegten erheblichen Risikos, wobei der Elementargewalt eher die Funktion eines letzten Auslösers zukommt. 2. Zur Verteilung der Beweislast bei § 6 Abs. 4 b) FEVB 2001. (OLG Karlsruhe 30.9.14, 12 U 63/14, Abruf-Nr. 143952 )