02.03.2022 · Nachricht ·
Haftung
Bei der Vermittlung einer Rürup-Police muss der Versicherungsvertreter den Versicherungsnehmer (VN) aufklären, dass das angesammelte Kapital nicht vorzeitig auszahlbar ist. Kommt es zum Streit, ob der Vertreter den VN darüber aufgeklärt hat, und legt der Vertreter eine schriftliche Dokumentation über die Beratung vor, muss er nachweisen, dass der VN dieses Dokument vor Vertragsschluss erhalten hat. Gelingt ihm das nicht, macht er sich schadenersatzpflichtig. Das zeigt ein Fall vor dem OLG Karlsruhe.
02.03.2022 · Fachbeitrag ·
Büroorganisation
Das Gesetz für faire Verbraucherverträge tritt stufenweise in Kraft. Zum 01.03.2022 werden vor allem Eingriffe im AGB-Recht vorgenommen. Dies kann auch Versicherungsmaklerverträge sowie Servicevereinbarungen ...
Schwerpunkt
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27.01.2022 · Fachbeitrag ·
Maklerrecht/Wettbewerbsrecht/Kartellrecht
Versicherer verweigern Versicherungsmaklern gegenüber oft bestimmte Auskünfte zu Versicherungsverträgen ihrer Versicherungsnehmer, etwa über die Prämienhöhe. Zur Begründung führen sie an, dass sie diese ...
Schwerpunkt
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04.01.2022 · Fachbeitrag ·
Maklerrecht
Versicherungsmakler verlangen von Versicherern regelmäßig Auskünfte zu Versicherungsverträgen ihrer Kunden. Meist läuft das glatt. Doch ab und an bauen Versicherer Hürden für den Makler auf. Das ist Gegenstand ...
24.11.2021 · Fachbeitrag ·
Maklerhaftung
Ein Versicherungsmakler haftet dem Versicherungsnehmer (VN) gegenüber bei mangelnder Eindeckung eines bestimmten Risikos so, als hätte er den erforderlichen Versicherungsschutz für den VN besorgt (Quasideckung).
Schwerpunkt
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24.11.2021 · Fachbeitrag ·
Maklervertrag
Einer Zusammenarbeit zwischen Versicherungsmakler und Maklerkunden liegt regelmäßig eine schriftliche Absprache zugrunde – der Versicherungsmaklervertrag. Ein Muss ist das aber nicht. Ein Maklervertrag zwischen ...
24.11.2021 · Nachricht ·
Maklervollmacht
Ein VVP-Leser fragt: Wie genau müssen Untervollmachten im Maklervertrag, in der Maklervollmacht bzw. der Datenschutzerklärung ausgestaltet sein? Genauer gesagt: Sind Unterbevollmächtigte zu konkretisieren?