17.09.2021 · Nachricht ·
Entgeltfortzahlung
Am 01.10.2021 startet die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sollen von den behandelnden Ärzten nur noch digital an die Krankenkassen übermittelt werden.
Sie als Arbeitgeber können trotzdem mit zwei unterschiedlichen Dokumenten zum Beleg der Arbeitsunfähigkeit eines Beschäftigten konfrontiert werden. Grund dafür ist eine Übergangsregelung für das vierte Quartal 2021.
17.09.2021 · Fachbeitrag ·
Personalmanagement
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass ein Mitarbeiter sein Arbeitsverhältnis kündigt und am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben wird. Dies kann den Beweiswert der ...
16.09.2021 · Nachricht ·
Einkommensteuer
Beerdigungskosten sind, soweit sie durch eine von der Erblasserin abgeschlossene Sterbegeldversicherung geleistet werden, nicht als Erbfallkosten abzugsfähig, wenn der Erblasser den Versicherungsanspruch zu Lebzeiten ...
15.09.2021 · Fachbeitrag ·
Kfz-Versicherung/Privathaftpflichtversicherung
In der Praxis stellt sich häufig die Frage, ob die Privathaftpflichtversicherung überhaupt greift und wann aufgrund der „Benzinklausel“ Ansprüche aus der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen sind. VVP bringt Sie auf den aktuellen Stand und vermittelt Ihnen einen Überblick, welche Fälle in der Rechtsprechung bereits entschieden sind.
15.09.2021 · Nachricht ·
Entgeltfortzahlung
Wird gegenüber einem arbeitsunfähig erkrankten Mitarbeiter Quarantäne angeordnet, schließt diese dessen Entgeltfortzahlungsanspruch nicht aus. Dies ist das Resümee einer Entscheidung des ArbG Aachen.
15.09.2021 · Nachricht ·
Wettbewerbsrecht
Ab dem 01.10.2021 tritt ein neuer § 7a UWG in Kraft, der vorschreibt, dass Sie Einwilligungen in Telefon-Werbung bei einem Telefonanruf gegenüber einem Verbraucher dokumentieren und zudem fünf Jahre lang aufbewahren ...
14.09.2021 · Nachricht ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Unterbreitet ein Arbeitgeber ein Impfangebot, zu dessen Annahme der Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, besteht für etwaige gesundheitliche Folgen aus der Impfung kein Anspruch gegen die Berufsgenossenschaft auf Entschädigungsleistungen. Dies hat das LSG Rheinland-Pfalz entschieden.