Weihnachtsmärkte, Advent und Lichterglanz: Das Jahresende rückt näher und die Belegschaften vieler Unternehmen treffen sich zu Weihnachtsfeiern. Erleiden Betriebsangehörige dabei einen Unfall, sind sie grundsätzlich versichert. Auch auf den direkten Wegen zur Feier und zurück nach Hause genießen die Mitarbeiter Versicherungsschutz. Darauf weist die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hin. Wenn jedoch Alkohol als Unfallursache im Spiel war, kann der Versicherungsschutz entfallen.
Bei der Versetzung aus dienstlichen Gründen hat der ArbG billiges Ermessen nach § 106 GewO zu wahren. Es ist dabei unzulässig, nur ArbN auszuwählen, die zuvor befristet beschäftigt waren und nunmehr aufgrund einer ...
Ein Unfall beim Trinken während des Wartens auf die Betriebsbereitschaft eines Kopiergerätes ist kein Arbeitsunfall. Das hat das Sozialgericht Dresden in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung vom 1.
„Im Zuge der Herbstbelebung ist die Zahl der arbeitslosen Menschen im Oktober weiter gesunken. Allerdings fiel der Rückgang moderat aus.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-J. Weise, anlässlich der monatlichen Pressekonferenz.
Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Prozessrecht.
Viele ArbG sind daran interessiert, dass sich ihre Mitarbeiter fortbilden. Bei kostenintensiven Fortbildungen, bei denen beispielsweise neben den Kosten der Schulung auch Reisen und Übernachtungskosten übernommen ...
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
Neues IWW-Webinar: So gestalten Sie Eheverträge optimal
Besser gestalten – effizienter arbeiten: Das IWW-Webinar am 06.03.2026 zeigt Ihnen, wie Sie Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen rechtssicher aufsetzen und wie aktuelle KI-Tools Sie dabei unterstützen. Einfach und bequem in nur 2,5 Stunden am PC.
KostBRÄG 2025: Gratis-Leitfaden zum neuen Übergangsrecht
Die Übergangsregelungen im neuen KostBRÄG sorgen für Probleme in der Praxis: Für welche Mandate gilt das alte, für welche das neue Gebührenrecht? Die neue Sonderausgabe von RVG professionell schafft Klarheit! Sie erhalten eine praktische Anleitung mit direkt nutzbaren Berechnungsbeispielen.
Nach § 14 Abs. 1 AÜG bleiben Leih-ArbN während der Zeit ihrer Arbeitsleistung bei einem Entleiher Angehörige des entsendenden Betriebs des Verleihers. Andererseits sind sie in den Betrieb des Entleihers eingegliedert und arbeiten gemeinsam mit den dort tätigen Stamm-ArbN zusammen. Der Gesetzgeber hat deshalb dem Betriebsrat des Entleiherbetriebs in § 14 Abs. 2 AÜG einzelne, aus der Einordnung der Leih-ArbN in den Entleiherbetrieb abzuleitende Mitbestimmungsrechte und sonstige Rechte eingeräumt.