Das Recht des Leih-ArbN auf Vergütung bei Annahmeverzug des Verleihers kann nicht durch Vertrag aufgehoben oder beschränkt werden (§ 11 Abs. 4 AÜG). Es ist danach dem Verleiher untersagt, auf dem Arbeitszeitkonto eines Leih-ArbN Arbeitszeiten nicht zu berücksichtigen, weil er den Leih-ArbN zu anderen Zeiten nicht bei einem Entleiher einsetzen konnte (LAG Berlin-Brandenburg 17.12.14, 15 Sa 982/13, Abruf-Nr. 143872 ).
Die Ansprüche des Arbeitnehmers auf Schichtzulagen sowie auf Zuschläge für Nachtarbeit-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind unpfändbar und können nicht abgetreten werden.
Ein Arbeitgeber, der wegen des Verdachts einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit einem Detektiv die Überwachung eines Arbeitnehmers überträgt, handelt rechtswidrig, wenn sein Verdacht nicht auf konkreten Tatsachen ...
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Die Vereinbarung eines Stundenlohns von weniger als zwei EUR ist regelmäßig sittenwidrig und damit rechtsunwirksam (§ 138 BGB), wenn die Vergütung mehr als 50 v.H. hinter der üblichen Vergütung zurückbleibt.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht ein Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses. Der Abschied wird meist mit guten oder sehr guten Noten versüßt. Ist das nicht der Fall, kann sich die Suche ...
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In der Praxis ist immer häufiger festzustellen, dass ArbG den ArbN bei der Einstellung Arbeitsverträge in unterschiedlicher Schriftgröße unterzeichnen lassen. Während die Hauptseite des Arbeitsvertrags gut lesbar (Schriftgröße 11 bis 12 pt.) gestaltet ist, werden weitere arbeitsvertragliche Regelungen in einer beigefügten, oft auf der Rückseite aufgedruckten, Betriebsordnung bzw. in „Allgemeinen Arbeitsbedingungen“ in einer sehr kleinen Schriftgröße niedergelegt. Diese Schriftgröße ist h äufiger ...