Die vom ArbG einzuhaltende gesetzliche Kündigungsfrist des § 622 Abs. 1 BGB beträgt vier Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats und verlängert sich gemäß § 622 Abs. 2 S. 1 BGB bei längerer Betriebszugehörigkeit in mehreren Stufen. Diese Staffelung der Kündigungsfristen verletzt nicht das Verbot der mittelbaren Altersdiskriminierung (BAG 18.9.14, 6 AZR 636/13, Abruf-Nr. 143057 ).
Die Zweimonatsfrist nach § 15 Abs. 4 AGG für die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadenersatz und Entschädigung nach § 15 Abs. 1 und 2 AGG wird durch rechtzeitigen Eingang einer auf diese Norm gestützten ...
Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Kündigungsrecht, zur Altersteilzeit und zum ...
Gewährt ein Arbeitgeber älteren Arbeitnehmern jährlich mehr Urlaubstage als den jüngeren, kann diese unterschiedliche Behandlung wegen des Alters unter dem Gesichtspunkt des Schutzes älterer Beschäftigter nach § 10 Satz 3 Nr. 1 AGG zulässig sein. Bei der Prüfung, ob eine solche vom Arbeitgeber freiwillig begründete Urlaubsregelung dem Schutz älterer Beschäftigter dient und geeignet, erforderlich und angemessen im Sinne von § 10 Satz 2 AGG ist, steht dem Arbeitgeber eine auf die konkrete Situation in ...
Das Arbeitsgericht Köln hatte über die Klage eines Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) zu entscheiden, der für seine Tätigkeit im praktischen Jahr Vergütung verlangte.
Ein bei dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR als Wachmann beschäftigter ehemaliger Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes kann auch gegen seinen Willen zum ...
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