27.04.2022 · Fachbeitrag ·
Aufhebungsvertrag
Der ArbG hat keinen Anspruch auf Rückzahlung einer ungewöhnlich
hohen Abfindung von 265.000 EUR, die er einem ArbN durch einen Aufhebungsvertrag zugesagt und später auch gezahlt hat. Vielmehr hat dieser das ihm vorteilhaft erscheinende Angebot annehmen dürfen.
27.04.2022 · Nachricht ·
Entgeltfortzahlung
Ist der ArbN innerhalb der Zeiträume des § 3 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 2 EFZG länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ausreichend, wenn sie keine Angaben zum Bestehen ...
20.04.2022 · Nachricht ·
AGG
In einem laufenden Güteverfahren vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf wurde über die Forderung einer transsexuellen Klägerin nach Entschädigung verhandelt. Ein seltener, aber sehr interessanter Fall.
31.03.2022 · Nachricht · Statistik
„Der Arbeitsmarkt erholt sich weiter. Durch die Lockerungen und die beginnende Frühjahrsbelebung sinkt die Arbeitslosigkeit und steigt die Beschäftigung. Folgen des Krieges in der Ukraine zeigen sich in den Arbeitsmarktdaten momentan nur vereinzelt. Die Gefahren, die von einer weiteren Eskalation und beispielsweise Lieferstopps fossiler Rohstoffe ausgehen, belasten jedoch die weitere wirtschaftliche Entwicklung“, sagte der Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit (BA), Daniel Terzenbach, heute ...
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30.03.2022 · Nachricht ·
Urlaubsrecht
Das LAG Rheinland-Pfalz hat es bereits entschieden: Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, jeden Arbeitnehmer anlasslos und gleichsam prophylaktisch auf den Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen hinzuweisen.
23.03.2022 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Versetzt, verlassen, gekündigt: Der Ukraine-Konflikt wirft auch in arbeitsrechtlicher Hinsicht lange Schatten. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob in bestimmten Fallkonstellationen Reaktionen des ArbG ...
23.03.2022 · Fachbeitrag ·
Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag kommt ungeachtet des in der Vertragsabschlussphase eingetretenen Todes des ArbN auch zustande, wenn der ArbG das Angebot des ArbN vor dessen Tod bereits erhalten hat, es aber erst nach dem Tod des ArbN annimmt. Allerdings verlieren die Erben des ArbN infolge dessen Todes den Anspruch auf die Abfindung, weil der ArbN bereits zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Aufhebungsvertrags die von ihm geschuldete Leistung (Aufgabe des Arbeitsplatzes) nicht mehr erbringen konnte und daher auch der ...