Ein immer wieder hochkochendes Problem in der Praxis ist der Umfang der Berufungsbegründung. Hier ist es erforderlich, sich mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung auseinanderzusetzen. Formelhafte Wendungen helfen hier nicht weiter.
Oft folgen im Kündigungsschutzprozess nach dem eigentlichen Kündigungsschutzantrag die Worte „sondern fortbesteht“. Dieser Fortsetzungsantrag wird gerne als „Wurmfortsetzungsantrag“ bezeichnet.
Werden in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren eine außerordentliche Kündigung und eine zeitlich nachfolgende, gesondert ausgesprochene hilfsweise ordentliche Kündigung angegriffen, ist der Gebührenstreitwert ...
Aktuell erhalten alle Rechtsanwälte und ihre Mitarbeiter neue beA-Karten. Vorhandene Karten werden je nach ihrem Ablaufdatum von der BNotK automatisch getauscht. Aber wie ist der Ablauf?
Schwarzarbeit lohnt sich nicht – noch dazu, wenn man gleichzeitig Arbeitslosengeld kassiert. Das muste ein 48-jähriger vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau erfahren. Er wurde zu 9 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung ...
Als das Gericht die Urteilsformel verkündet hat, war das Tonbandgerät defekt. Damit lag keine formgerecht dokumentierte Protokollierung vor. Das BAG zeigt auf, wie der Richter die wirksame Verkündung „retten“ ...
Vergütungsklagen: So agieren Sie erfolgreich im Prozess
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Cannabis in der Mietwohnung: Was ist jetzt erlaubt?
Was darf der Mieter im Zusammenhang mit Konsum und Anbau von Cannabis? Was kann der Vermieter untersagen und in welchen Fällen kann er sogar kündigen? Die neue Sonderausgabe von MK Mietrecht kompakt liefert Ihnen Lösungen für genau die Fragen, die jetzt die Praxis beschäftigen.
Das KostBRÄG 2025 ist verabschiedet. Anwälte können sich damit über ein Gebührenplus von 6 bzw. 9 % freuen. RVG professionell informiert Sie jetzt umfassend über alle Änderungen mit einer Schwerpunkt-Ausgabe sowie einem Webinar mit dem Abrechnungsexperten Norbert Schneider.
Haben die Parteien den Streit über die Wirksamkeit einer Kündigung vergleichsweise dahingeregelt, dass die Kündigung erst zu einem späteren Termin wirksam werden soll, können sie nicht mehr geltend machen, das Arbeitsverhältnis habe in Wahrheit früher oder später geendet.