Der Bundesrat hat heute dem Hinweisgeberschutzgesetz zugestimmt, das im Vermittlungsausschuss nachverhandelt worden war. Der Bundestag hatte tags zuvor den Kompromissvorschlag bestätigt und seinen ursprünglichen Beschluss entsprechend verändert.
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die Rückforderung von Grundsicherungsleistungen wegen sozialwidrigen Verhaltens gegen das Übermaßverbot verstoßen kann.
Ob die von der Bundesregierung geplante Umsetzung der EU-Straßenverkehrsrichtlinie zu fairerem Wettbewerb und besseren Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten führt, ist unter Sachverständigen umstritten.
Vertreterinnen und Vertreter von Bundestag und Bundesrat haben sich auf Änderungen am Hinweisgeberschutzgesetz geeinigt. Der Kompromiss enthält insbesondere Änderungen zu den Meldewegen für anonyme Hinweise, zu Bußgeldern und zum Anwendungsbereich des Gesetzes.
Stellt das Gericht fest, daß das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, ist jedoch dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten, so hat das Gericht auf Antrag des ...
Verfahren zur Teilungsversteigerung sind fehler- und haftungsträchtig. Der IWW-Online Workshop Teilungsversteigerung am 13.12.2024 macht Sie fit für diese anspruchsvolle Aufgabe! Gemeinsam mit dem Referenten erarbeiten Sie konkrete Strategien, mit denen Sie souverän zum Erfolg kommen.
Gratis-Sonderausgabe: fit für KI in wenigen Schritten
Sie möchten das immense Potenzial von ChatGPT für Ihre Kanzleiarbeit nutzen? Aber Ihnen fehlen die Ideen für den richtigen Einstieg? Die Sonderausgabe von AK Anwalt und Kanzlei liefert Ihnen konkrete Ansatzpunkte – von der Mitarbeitergewinnung bis zur Beratung und mit direkt nutzbaren Prompts.
Unfall- und Personenschäden effizient und sicher regulieren
Sie haben viele Verkehrsrechts-Mandate auf dem Tisch? Dieses Paket macht Ihnen die Arbeit leichter! Die beiden Sonderausgaben von VA Verkehrsrecht aktuell liefern Ihnen neue Rechtsprechung, Musterformulierungen und konkrete Handlungsempfehlungen zur Regulierung von Unfall- und Personenschäden.
Mit einem Prozessvergleich soll üblicherweise der Streit der Parteien komplett und vollumfänglich beendet werden. Da ist es umso wichtiger, auch bei den Details gut aufzupassen. Das zeigt erneut eine Entscheidung des LAG Hamm.