22.12.2009 · Fachbeitrag ·
Gesetzgebung
Das Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts bringt insbesondere mehr Freiheiten für den Erblasser, die Anerkennung von Pflegeleistungen und eine gestaffelte Anrechnung von Vorschenkungen. Die Neuregelungen gelten für Erbfälle ab dem 1. Januar 2010. Für vor diesem Zeitpunkt eintretende Erbfälle gilt das bisherige Recht weiter. Die Reform greift allerdings nur behutsam in das Erbrecht ein. Im „Apotheker Berater“ die wichtigsten Punkte in Kurzform, die auch Auswirkungen auf die Besteuerung haben:
22.12.2009 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat festgelegt, dass Arbeitgeber zur Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen 2010 zwingend die „Identifikationsnummer des Arbeitnehmers“ (§ 139b Abgabenordnung) ...
22.12.2009 · Fachbeitrag ·
Immobilien
Nach dem Finanzgericht Nürnberg sind die Grunderwerbsteuer für den Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum und die Anhebung des Steuersatzes von 2 auf 3,5 Prozent trotz Wegfalls der Eigenheimzulage verfassungsgemäß.
22.12.2009 · Fachbeitrag ·
Ausbildung
Eine Auszubildende - unabhängig davon, ob sie gerade die Ausbildung begonnen oder bereits einige Zeit in der Apotheke gelernt hat - repräsentiert die Apotheke ebenso wie jede andere Mitarbeiterin. Sie ist - wie bereits der Name sagt - in der Apotheke, um den Beruf der PTA oder PKA zu erlernen. Aber nicht nur die Fachkenntnisse, die zu diesen Berufsbildern gehören, werden vermittelt, sondern auch viele menschliche und charakterliche Aspekte - vor allem aber die Freude und die Motivation am Beruf!
22.12.2009 · Fachbeitrag ·
Apothekenführung
Schwierigkeiten oder Auseinandersetzungen bei der jährlichen Urlaubsplanung sind auch in Apotheken keine Seltenheit. Das Motto „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ ist arbeitsrechtlich höchst problematisch und auch ...
22.12.2009 · Fachbeitrag ·
Apothekenentwicklung
Technische Errungenschaften wie Lagerautomaten, Bestellterminals oder Videoboxen, die in anderen Branchen zum Teil schon vor Längerem Einzug gehalten haben, erobern jetzt auch die Apothekenwelt. Neben sinnvoller ...
22.12.2009 · Fachbeitrag ·
Steuererklärung
Sozialversicherungsbeiträge und Steuern sind zu festen Terminen fällig. Clevere Steuerzahler begleichen ihre Steuern aber nicht, wenn sie eigentlich fällig sind (Steuertermin), sondern nutzen die gesetzlich gewährte dreitägige Zahlungsschonfrist. Fallen die Termine auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, darf die Zahlung am nächsten Werktag erfolgen. Bei den Sozialversicherungsbeiträgen gibt es aber keinen Aufschub. Diese Beiträge müssen am drittletzten Bankarbeitstag - entscheidend ist der Sitz der ...