Ein Anwalt verstößt nicht zwingend gegen das Verbot der Werbung um Praxis (§ 43b BRAO), wenn er einen potenziellen Mandanten (hier: einen in Anspruch genommenen Kapitalanleger) in Kenntnis eines konkreten Beratungsbedarfs anschreibt und seine Dienste anbietet. Ein Verstoß liegt nicht vor, wenn der Adressat durch das Schreiben nicht belästigt, genötigt oder überrumpelt wird, er momentan auf Rechtsrat angewiesen ist und ihm eine an seinem Bedarf ausgerichtete sachliche Werbung hilfreich sein kann.
Das Deutsche Anwaltsinstitut e.V. bietet am 23.1.14 und am 20.3.14 jeweils einen Fachanwaltslehrgang für den neuen Fachanwalt „Internationales Wirtschaftsrecht“ an.
Der BGH hat Anfang Dezember 2013 entschieden, dass die freie Anwaltswahl finanziellen Anreizen eines Versicherers in Bezug auf eine Anwaltsempfehlung nicht entgegensteht, wenn die Entscheidung über die Auswahl des ...
Die berufsrechtlichen Einschränkungen der Werbefreiheit des Rechtsanwalts nehmen immer weiter ab. Dies brachte der BGH wieder mit einem Urteil (vom 13.11.13) zum Ausdruck: Ein Rechtsanwalt verstößt nicht zwingend gegen das Verbot der Werbung um Praxis (§ 43b BRAO), wenn er einen potenziellen Mandanten in Kenntnis eines konkreten Beratungsbedarfs persönlich anschreibt und seine Dienste anbietet.
In einer Studie (Dreske/Kilian, Forschungsberichte des Soldan Instituts, Bd. 6, 2011, 117) wurde nachgewiesen, dass lediglich 39 Prozent der deutschen Anwälte mit ihren Mandanten nach Mandatsabschluss in Kontakt ...
Der Kläger kann sich nicht durch den ersparten Aufwand für zwei Jahre einen Vorteil gegenüber den Fachanwälten verschaffen, die die Fortbildungspflicht erfüllt haben. Er hat außerdem über zwei Jahre eine ...
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Bislang fanden in Deutschland zu keinem Zeitpunkt so häufig Unternehmensnachfolgen statt wie derzeit. Veräußerer und Erwerber brauchen für diese Transaktion fundierte anwaltliche Hilfe, die zivil- und steuerrechtliche Probleme erkennen und lösen hilft. Zur Weiterbildung in diesem Beschäftigungsfeld können Sie unter anderem vom Vorsitzenden Richter am BGH Prof. Dr. Alfred Bargmann lernen – auf der Tagung „Unternehmensnachfolge“ vom 21.-23.11.13 im Hotel Palace, Berlin.