Der Kläger K hat eine Schockwerbung auf Kaffeetassen mit anstößigen Motiven geplant: Auf einem Bild soll eine Frau zu sehen sein, die ein Kind auf sein nacktes Gesäß schlägt. Die nächste Tasse soll einen Mann zeigen, der seine Frau schlägt und ein dritter Aufdruck eine Frau, die sich aus Verzweiflung den Mündungslauf einer Schusswaffe unters Kinn hält. Als Abhilfemöglichkeit soll daneben eine Aufschrift mit den Kontaktdaten der Kanzlei zu sehen sein, etwa mit dem Spruch „Nicht verzagen … fragen!“.
Viele Kanzleien beraten türkeistämmige Mandanten. Ein gutes Kanzleimanagement funktioniert nur, wenn Sie Ihrem Mandanten Wertschätzung und Aufmerksamkeit entgegenbringen. Anregungen gibt diese Checkliste.
Die von einem attraktiven Angebot ausgehende Anlockwirkung ist für sich niemals wettbewerbswidrig, sondern liegt als gewollte Folge in der Natur des Wettbewerbs. Dies gilt auch, wenn die Anlockwirkung von einem ...
Das Marketing Ihrer Kanzlei funktioniert, wenn Sie den Nerv Ihrer Mandanten treffen. Viele Kanzleien zeichnen sich als interkulturell aus und beraten unter anderem viele türkeistämmige Mandanten. Ihnen das Gefühl der Wertschätzung entgegenzubringen, beginnt mit Kleinigkeiten und lässt sich mit wenig Überlegung realisieren. Dieser und ein folgender Beitrag liefern Anregungen und Ideen für den richtigen Umgang mit türkeistämmigen Mandanten und listen Quellen für Kontakte und Recherchen auf.
Ein Rechtsanwalt verstößt nicht zwingend gegen das Verbot der Werbung (§ 43b BRAO), wenn er einen potenziellen Mandanten in Kenntnis eines konkreten Beratungsbedarfs persönlich anschreibt und seine Dienste anbietet.
Der Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zufolge waren am 1.1.13 in Deutschland 46.723 Fachanwaltsbezeichnungen gemäß § 43c BRAO verliehen. Den bisher 20 existierenden Fachanwaltschaften wird nun der ...
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Die Übergangsregelungen im neuen KostBRÄG sorgen für Probleme in der Praxis: Für welche Mandate gilt das alte, für welche das neue Gebührenrecht? Die neue Sonderausgabe von RVG professionell schafft Klarheit! Sie erhalten eine praktische Anleitung mit direkt nutzbaren Berechnungsbeispielen.
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Eine in der Rechtsform einer GmbH geführte Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung kann nicht zum Insolvenzverwalter bestellt werden (BGH 19.09.2013, IX AR(VZ) 1/12, Abruf-Nr. 133303 ).