Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ist ein Rechtsanwalt kraft des Anwaltsvertrags aus §§ 675 Abs. 1, 611 BGB verpflichtet, innerhalb der Grenzen des Mandats die Interessen seines Auftraggebers nach jeder Richtung und umfassend wahrzunehmen.
Gegenstand eines Verfahrens vor dem BVerfG war der Bestand eines Stromlieferungsvetrags. In Frage stand, ob ein Schriftsatz des Beschwerdeführers, in dem dieser das Bestehen eines Vertragsverhältnisses mit der ...
Führen die Mitglieder einer Zivilkammer beim LG untereinander Gespräche wegen einer Vielzahl von anhängigen Parallelverfahren mit zum Teil identischem Parteivortrag und versuchen sie, unter Austausch ihrer Argumente ...
Das zuständige Gericht kann, wenn ein Mahnverfahren vorangegangen ist und mehrere Antragsgegner Widerspruch oder Einspruch eingelegt haben, noch nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bestimmt werden, wenn der Antragsteller einen entsprechenden Antrag mit der Anspruchsbegründung stellt oder, bei Unkenntnis des dafür zuständigen Obergerichts, gegenüber den Streitgerichten zumindest ankündigt und den Antrag unverzüglich nachholt (BGH 17.9.13, X ARZ 423/13).
Laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ hören Ermittlungsbehörden entgegen der bestehenden Rechtslage auch Gespräche zwischen Mandanten und ihren Anwälten ab. Aus Sicht des Deutschen ...
Ein Rechtsanwalt hat zwar im Rahmen seiner Organisationspflichten grundsätzlich auch dafür Vorkehrungen zu treffen, dass im Fall einer Erkrankung ein Vertreter die notwendigen Prozesshandlungen wahrnimmt.
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Fristversäumnisse gehören zu den häufigsten Fehlern, die eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfordern. Dabei steht die Prüfung der Verschuldensfrage im Mittelpunkt, deren Ergebnis über Erfolg oder Ablehnung der Wiedereinsetzung entscheidet. Das Gericht prüft genau, wem das Missgeschick anzulasten ist. Der Beitrag erläutert, wie ein Wiedereinsetzungsantrag präzise begründet wird, dass ein Anwaltsverschulden auszuschließen ist, wenn das Personal einen Fehler gemacht hat.