Nach zwei Jahren im Corona-Ausnahmezustand findet der Straßenkarneval bzw. Fasching 2023 voraussichtlich im normalen Modus statt. Der Beitrag räumt mit den größten arbeitsrechtlichen Irrtümern und Mythen rund um den Karneval auf und gibt Tipps für den ArbG.
Mit dem Obstkorb im Büro locken Unternehmen schon lange keine Mitarbeitenden mehr. Was sich die meisten Beschäftigten wirklich wünschen, ist die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit flexibel gestalten zu können.
Die Gestaltung der Arbeitszeit gehört zu den zentralen Fragestellungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Der aktuelle „Arbeitszeitreport Deutschland“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ...
Rechtsanwälte sollten sowohl die Bemessung des Gegenstandswerts als auch die Kostenfestsetzung prüfen: Die Kostengrundentscheidung muss alles umfassen und richtig verteilt sein, die Auslagen des Gerichts oder die Vergütung des Gegners dürfen nicht zu hoch angesetzt und die eigene Vergütung soll nicht unzutreffend gekürzt werden. Nur so kann der Anwalt das Optimale aus den Awaltsgebühren „herauszuholen“. Auch die sachliche Zuständigkeit und die Rechtsmittelbeschwer sind an diese Fragen gekoppelt. Der ...
Während in unserem Nachbarland Österreich bereits seit einem Jahrzehnt die Gehaltsangabe in einer Stellenanzeige gesetzlich verpflichtet wurde, schweigen die Deutschen noch immer, wenn es um das monatliche Einkommen ...
Anwaltliche Schriftsätze können auch von Kollegen anderer Kanzleien vorbereitet werden. Zu möglichen Fristläufen sagt das OLG Zweibrücken klipp und klar, dass dabei aber die Fristenkontrolle nicht delegiert wird ...
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Dreh- und Angelpunkt im Sorge- und Umgangsrecht ist das Kindeswohl und damit auch der Kindeswille. Doch wie lässt sich dieser richtig ermitteln? Die neue Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt liefert Ihnen einen kompakte Handlungsanleitung mit praktischen Tipps und Beispielen.
26. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 22.11.2024
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Manche Anwälte gehen davon aus, dass eine Anhörungsrüge gemäß § 152a Abs. 1 S. 1 VwGO zulässig ist, wenn das Gericht nicht jedes Detail des anwaltlichen Vortrags zur Rechtslage und zum Sachverhalt aufgreift. Das muss das Gericht aber auch nicht, wenn es schlüssig erklärt, wie es zu seiner Entscheidung gekommen ist. Eine Rüge ist insoweit kein Rechtsbehelf (OVG Saarland 7.11.22, 2 A 176/22, Abruf-Nr. 232938 ).