Frage: „Kann die Therapie mit Immunglobulinen tatsächlich nur mit der Nr. 272 GOÄ (3,5-fach) abgerechnet werden? Die Nr. 275 GOÄ (Dauertropfinfusion von Zytostatika) gilt ja tatsächlich nur für Zytostatika. In der vergleichbaren EBM-Nr. 01510 sind die Immunglobuline dagegen aufgelistet. Unser Chefarzt hatte jetzt die Idee, die Nr. 280 GOÄ anzusetzen. Allerdings liest sich deren Leistungstext für mich so, als seien der Bedside Test und die Chargennummer obligater Leistungsinhalt. Beides wird ja bei den ...
Frage: „Ich wollte gern wissen, wie die Regelung der persönlichen Leistungserbringung bei Ultraschall der gehirnversorgenden Arterien zu sehen ist. Der Hintergrund ist der, dass diese Untersuchungen häufig durch ...
Frage: „Wir haben einen Patienten behandelt und dessen Angehörigen über den OP-Verlauf und Befund aufgeklärt. Diese Aufklärung fand auf Wunsch des Patienten statt. Nun lehnt die private Krankenversicherung (PKV) ...
Frage: „Wenn der Patient mit einer Perfusorpumpe zur Chemotherapieabgabe für sieben Tage nach Hause geht, kann ich dann täglich die Nr. 276 GOÄ abrechnen oder nur am Tag, an dem die Infusion gelegt wird?“
Frage: „Mit großem Interesse habe ich Ihren Beitrag zur persönlichen Erbringung von Wahlleistungen gelesen (CB 07/2024, Seite 16 ff.). Dort heißt es zur vorhersehbaren Verhinderung, dass u. a. der Grund der ...
Ob Management, Recht, Abrechnung oder Finanzen – im RadiologenWirtschaftsForum erhalten Sie jeden Monat aktuelle Fachinformationen für Ihre berufliche Praxis.
Seit dem 01.01.2024 gibt es eine neue Abrechnungsmöglichkeit für Krankenhäuser für mögliche ambulante Eingriffe mit den sogenannten Hybrid-DRG nach § 115f Sozialgesetzbuch (SGB) V. Bisher war unklar, inwieweit auch in diesem Bereich Wahlleistungen abgerechnet werden können. Nunmehr liegt eine gemeinsame Rechtsauffassung des Verbandes der privaten Krankenversicherungen (PKV-Verband) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DGK) vor, die zumindest einige Streitpunkte klären sollte.